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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Geschäftsform AG

N
Narosa83
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine für uns sehr wichtige Frage. Wir sind ein sozialer Verein der Behindertenpflege. Momentan ist unsere Bezeichnung noch e.V. Wir werden allerdings in diesem Jahr einen Wechsel der Geschäftsform in gGmbH vornehmen. Alle ca. 280 Mitarbeiter werden in die gGmbH wechseln. Was ist dann mit dem Betriebsrat der nun noch des Vereins ist. Bleibt der bestehen mit allen Kollegen oder muss wieder neu gewählt werden? Danke für eure Hilfe!!

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Community-Antworten (4)

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Vivaldi

28.02.2018 um 14:42 Uhr

Die Geschäftsform des Arbeitgebers ändert sich - der Arbeitgeber bleibt für die 280 MA aber der Gleiche? Dann dürfte sich an der Situation der Arbeitnehmervertretung doch nichts ändern? Was sagt die Gewerkschaft dazu?

T
Tulpe

28.02.2018 um 14:59 Uhr

M
Matze

28.02.2018 um 18:28 Uhr

Ich konnte nicht erkennen, warum sich die "Geschäftsform" ändern sollte. Vielmehr ändert sich ganz sicher die Rechtsform. Ich vermute, der Vorstand des Vereins wird weiterhin auch für das Geschäft geschäftsführend tätig bleiben. Der Betriebsrat besteht aus Angestellten des Betriebs (§5 BetrVG), die ja in die gGmbH übergegangen sind und kann nicht einfach aufgelöst werden. Ist dieses so wie vermutet, hat der BR weiterhin Bestand.

N
Narosa83

01.03.2018 um 12:38 Uhr

JA @Matze du hast recht. Ich meine die Rechtsform. Allerdings wird nicht unser Vorstand Geschäftsführer, sondern unser jetzt schon angestellten Geschäftsführer. Der Vorstand ist seit Jahren nur noch im Schatten anwesend.

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