Erstellt am 10.02.2006 um 10:25 Uhr von Frank B.
Das Recht hat jeder AN, nur sollte er vorher nicht unterschrieben haben! Dann gilt das Arbeitsverhältnis als gelöst und anwaltlicher Prüfung hin und her!
Erstellt am 10.02.2006 um 10:37 Uhr von viktor
die Kosten trägst Du selbst und musst entsprechend die Abfindung höher einfordern.
Du solltest auf jedem Fall prüfen und beraten lassen.
Erstellt am 10.02.2006 um 11:30 Uhr von packer
natürlich hat jeder das recht, verträge im vornherein zu prüfen!
eventuell kommt eine freie anwaltliche beratung durch die gewerkschaft in frage, dazu muß der AN mitglied sein... sonst muß er selber dafür aufkommen.
da es hier um das individuelle recht geht, ist hier der BR so gut wie außen vor. er kann natürlich auf bitten des AN den vertragsentwurf natürlich auch prüfen. das ersetzt aber nicht die anwaltliche prüfung.
sollten in einem betrieb mehrere auflösungsverträge nahezu zeitgleich auftreten, kann der AG auch mit der Bundesagentur über entsprechende grundlagen verhandeln, z.b. sperrfristen oder kürzungen...
gruß,
packer