Mit Wahlvorstand den Bock zum Gärtner gemacht! Hat jemand von euch noch Ideen?
Servus! Im Betrieb haben wir 11 BR-Mitglieder zu wählen. Wir (BR) haben fristgerecht den Wahlvorstand bestimmt. Auf der Kandidatensuche für unsere Wahlvorschlagsliste sind wir in unserem Betrieb auf erstaunlich hohe kollektive Ablehnung gestossen. Trotzdem haben wir alle Stützunterschriften und 9 Kandidaten gewonnen. Jetzt wurde es klar: Mit dem Wahlvorstand machte der amtierende BR den Bock zum Gärtner, denn dieser erstellte eine eigene Kandidatenliste, hautsächlich mit Führungskräften besetzt und wohl vom AG involviert. Wir kämpfen, aber hat jemand von euch noch andere Ideen?
Community-Antworten (3)
10.02.2006 um 00:41 Uhr
Auch Wahlvorstandsmitglieder sind Mitarbeiter des Betriebes und haben das Recht, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen wie jeder Arbeitnehmer auf Listen, auch mit anderen Kollegen, für den BR zu kandidieren. Ob dir die Kollegen, die auf den anderen Listen kandidieren, genehm sind, ist unerheblich. Letztendlich entscheiden die Wähler wer in den BR gewählt wird und das ist auch gut so.
10.02.2006 um 08:58 Uhr
Schon die zweite Frage innerhalb kürzester Zeit, die in die völlig falsche Richtung geht.
(vgl. http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=3285&nav=all)
Meine Meinung: Der Wahlvorstand hat eine korrekte BR-Wahl zu organisieren, daran kann er gemessen werden.
Ungeachtet davon können die Mitglieder des Wahlvostands selbst kandidieren, daran haben "alteingessene BR-Mitglieder" nichts zu mosern.
Es ist grundsätzlich doch schön zu sehen, wenn es noch Betriebe ging, wo sich noch Kandidaten finden.
Bei uns haben die Arbeitnehmer schon Angst, sich aufstellen zu lassen, da man damit beim Chef unangenehm auffallen würde. Nur die aus dem zuletzt gewählten BR lassen sich aufstellen (von 9 Leuten sind nach den 4 Jahren noch 5 übrig geblieben) und das auch nur, weil sie weiter "Kündigungsschutz" genießen wollen. An konstruktive Arbeit denkt bei uns niemand. Im Grunde verständlich, wenn es aus der Belegschaft keine Rückendeckung mehr gibt.
Und wenn bei Peters Gegen-Wahlvorschlagsliste Führungspersonal auftaucht, dann wird das doch wohl die Belegschaft ebenso sehen und diese nicht wählen. Schließlich handelt es sich um eine geheime Wahl, so dass niemand abgestraft werden kann. Und wer doch diese Angst in sich trägt, dem es gesagt: Es kann Dich immer und überall treffen. Das Schwert der Kündigung schwebt über allen.
Noch zum Kündigungsschutz: Der gilt für BR-Mitglieder auch nur in betriebsbedingten Situationen. Wer ansonsten scheiße baut, der ist wie jeder andere schnell draußen.
Das musste ich mal loswerden.
10.02.2006 um 11:38 Uhr
Ihr solltet prüfen ob die Beteiligung einer oder mehrer Gewerkschaften ermöglicht wurde. Diese haben, wenn im Betrieb ein Mitglied ist, dass Recht zu den Sitzungen des Wahlvorstandes teilzunehmen. Bei der Überprüfung von Listen und zur Klärung ob es Mängel gibt, die zu einer Anfechtung der Wahl führen könnten, ist hier eine, wenn auch kleine Möglichkeit der Einflussnahme oder zumindest der Informationsbeschaffung möglich.
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