Unterwanderung BR
Wir als Wahlvorstand haben für die anstehende Wahl einige uns, hm wie soll ich es vorsichtig ausdrücken….“suspekte“ Bewerber. Es handelt sich hierbei um Abteilungsleiter…. Suspekt da sich uns der Verdacht aufdrängt, dass der bestehende BR durch diese „unterwandert“ bzw „ersetzt“ werden soll. Unser BR (7 Mitglieder) hat momentan einen schweren Stand (er genehmigt z.B. Dienstpläne die nicht korrekt sind erst nach Verbesserung, dies führt natürlich zu verspätetem Aushang was im Kommentar „der BR ist daran schuld“ endet-nur eines von vielen Beispielen bei denen der BR zum Bock gemacht wird). Da die Abteilungsleiter recht beliebt sind, befürchten wir dass sie auch gewählt werden und mind 3 (evt auch 4) derzeitige Mitglieder rausfallen werden. Der derzeitige BR hat unisono erklärt dass alle im Falle der erfolgreichen Wahl kein uneingeschränktes Vertrauen in diese Personen haben (vor allem in Bezug auf Weitergabe von Internem an die Leitungsebene sowie der Zweifel ob die MA vertreten werden oder mehr im Sinne der Leitung agiert werden soll…). Und ist durchaus bewusst, dass der Wahlvorstand neutral sein soll, aber wir haben bei diesen 4 Personen echt Bauchschmerzen…. Wie sollen wir als Wahlvorstand damit umgehen?
Community-Antworten (8)
17.02.2026 um 00:16 Uhr
der WV hat sich da komplett rauszuhalten. Ein AL ist als BRM wählbar, ob es dem WV passt oder nicht.
Wenn jemand da Bedenken hat, kann er das ja privat äußern. Das war es dann aber auch.
17.02.2026 um 01:30 Uhr
Zitat : Unser BR (7 Mitglieder) hat momentan einen schweren Stand (er genehmigt z.B. Dienstpläne die nicht korrekt sind erst nach Verbesserung, dies führt natürlich zu verspätetem Aushang was im Kommentar „der BR ist daran schuld“ endet-nur eines von vielen Beispielen bei denen der BR zum Bock gemacht wird)
Meiner Auffassung nach erfüllt der AG mit dieser Maßnahme den Tatbestand der Störung, eventuell in Tateinheit mit Behinderung der BR'tätigkeit. Was gibt es denn noch für Beispielen bei denen der BR zum Bock gemacht wird🤔🤔🤔
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 26. November 2013 – 7 TaBV 74/13: “Der Begriff der Störung bzw. Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 Satz 1 BetrVG ist sehr weitgehend: Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, wobei ein Verschulden oder eine Absicht zur Behinderung nicht erforderlich ist. Hieraus folgt, dass Anweisungen der Arbeitgeberin, die sich nicht im Rahmen der betriebsverfassungsrechtlichen Normen halten, in der Regel als Störung der Betriebsratsarbeit zu qualifizieren sind.
17.02.2026 um 01:40 Uhr
Ich empfehle dem BR, die Gewerkschaft mit ins Boot zu nehmen und eine Listenwahl durchzuführen.Denn die Gewerkschaft ist berechtigt, eine eigene Liste beim WV einzureichen.
17.02.2026 um 08:31 Uhr
Lutius Albutius: Jeder ist berechtigt, eine eigene Liste zu erstellen. Das hat mit Gewerkschaft nichts zu tun.
17.02.2026 um 08:34 Uhr
@Celistro wie wäre es mit einem eindeutigen Namen, der nicht die Möglichkeit der Verwechslung so offenkundig beinhaltet?
@Lotsenbraut5.0 macht ihr Öffentlichkeitsarbeit? Wehrt ihr euch gegen Falschbehauptungen und stellt diese richtig?
Ganz Allgemein, ich kenne persönlich Abteilungsleiter, die wertvolle Mitglieder in Betriebsratsgremien sind. Die genau das Wissen und die Gesichtspunkte effektiv in den Betriebsrat einbringen und so zu guter BR-Arbeit mit beitragen. Von vornherein Menschen das Misstrauen auszusprechen macht die Zusammenarbeit später nicht einfacher. Ich durfte mir früher auch öfter anhören, dass ich arbeitgebernah wäre, nur weil ich mir die alle Fakten anhöre und erst danach urteile (und weil ich dem damaligen BRV nicht nach dem Mund geredet habe). Mit dieser ruhigen Art und mit meinem Faktenwissen, konnten wir dann aber auch schon einiges für die Kollegen erreichen.
Als Wahlvorstand habt ihr nicht zu überlegen, wer ein guter und wer ein schlechter Kandidat wäre. Ihr habt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen, damit habt man doch genug zu tun.
17.02.2026 um 11:45 Uhr
Zitat IlkaB : Jeder ist berechtigt, eine eigene Liste zu erstellen. Das hat mit Gewerkschaft nichts zu tun.
Natürlich ist jeder berechtigt, eine eigene Liste zu erstellen. Mit der Gewerkschaft ist es jedoch einfacher eine Liste zu erstellen.
17.02.2026 um 11:56 Uhr
" Mit der Gewerkschaft ist es jedoch einfacher eine Liste zu erstellen."
so man denn entsprechend gewerkschaftlich organisiert ist...
17.02.2026 um 14:39 Uhr
@celestro „Und ist bewusst dass der WV neutral sein soll“-wir halten uns raus……das aber trotz allem mit einem unguten Gefühl @xyz68 Abteilungsleiter ist nicht gleich Abteilungsleiter - wir haben da auch schon Erfahrung mit - sowohl positive als auch negative Öffentlicharbeit? Unser BR stellt 4x im Jahr im Zuge der BV seine Arbeit vor und auch bei Personalgesprächen wird mittlerweile oft ein BR ler als Beisitzer mitgenommen - das „Hintenrum“ Getratsche („trinken da nur 2 h Kaffee“, wozu BR -„ich brauche die nicht, kläre alles selber…“ etc)lässt sich aber sehr schlecht unterbinden, da die Personen, die Unwahrheiten, blöde Sprüche etc raushauen nur schwer greifbar bzw. ermittelbar sind.
Zum Thema Listenwahl - was soll das bitte ändern? Haben das schon durchgerechnet…😱
Wir als WV hoffen jedenfalls auf das Beste - evt. kann ja der BR in der (noch vor der Wahl) nächsten BV ein paar klärende Worte anbringen. Lieben Dank für eure Antworten👍🏼