Darf der Arbeitgeber bestehende Schichtpläne mal eben per Direktionsrecht über den Haufen schmeissen??
Es geht um einen MA der seit Jahren immer den gleichen Schichtwechsel hat. So kann er auch die Betreuung seiner kranken Frau organisierem. Nun ist er aus einen unerheblichen Grund beim Arbeitgeber in "Ungnade" gefallen. Mann will ihn nun so strafen.
Ich habe schon mehrmals als BR darauf hingewiesen, dass Änderungen im Schichtplan mitbestimmungspflichtig sind. Bekomme aber immer als Antwort, man müsse bei Ausfällen in der Gegenschicht schnell reagieren und wende desshalb das Direktionsrecht an.
Das stinkt gewaltig zum Himmel. Was kann der BR tun