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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtwechsel per Direktionsrecht

D
Deskjet
Nov 2016 bearbeitet

Darf der Arbeitgeber bestehende Schichtpläne mal eben per Direktionsrecht über den Haufen schmeissen?? Es geht um einen MA der seit Jahren immer den gleichen Schichtwechsel hat. So kann er auch die Betreuung seiner kranken Frau organisierem. Nun ist er aus einen unerheblichen Grund beim Arbeitgeber in "Ungnade" gefallen. Mann will ihn nun so strafen. Ich habe schon mehrmals als BR darauf hingewiesen, dass Änderungen im Schichtplan mitbestimmungspflichtig sind. Bekomme aber immer als Antwort, man müsse bei Ausfällen in der Gegenschicht schnell reagieren und wende desshalb das Direktionsrecht an. Das stinkt gewaltig zum Himmel. Was kann der BR tun

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Community-Antworten (4)

A
avenger

05.07.2010 um 11:03 Uhr

den Beschluß fassen, die Rechtsanwaltskanzlei xy mit der Einleitung eines Beschlußverfahrens vor dem Arbeitsgericht zu beauftragen mit dem Ziel, dem Arbeitgeber unter Androhung eines Zwangsgeldes ,dessen Höhe im Ermessen des Gerichts liegt, aufzugeben, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats Änderungen am Dienstplan vorzunehmen....

müsste man für euch noch speziell formulieren der Anwalt wird euch helfen

Glück auf

D
Deskjet

05.07.2010 um 11:16 Uhr

Danke avenger Also "Direktionsrecht" kann der AG nicht als Argument bringen, richtig?

P
paula

05.07.2010 um 12:37 Uhr

... außer es gibt eine BV die dem AG solche Rechte geben würde

K
kartler

06.07.2010 um 08:47 Uhr

Deskjet das Direktionsrecht steht im § 106 GeWO (lies ihn dir mal durch) aber euer § 87 BetrVG ist der Trumpf, der hier sticht

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