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Wahlausschreiben - wie erhalten das MA in Mutterschutz usw?

B
bbr-betriebsrat
Nov 2016 bearbeitet

Wie erhalten Mitarbeiter (MA), die z.B. im Mutterschutz sind oder im externen Praktikum, das Wahlausschreiben? Schicken wir es als Wahlvorstand an die MA persönlich mit der Post?

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Community-Antworten (3)

K
kathi

09.02.2006 um 16:09 Uhr

Wir haben das so gemacht. Jedoch haben wir nicht die komplette Wählerliste geschickt sondern darauf hingewiesen, dass die in Mutterschutz oder auch dauerkranke Mitarbeiterin auf der Wählerliste steht.

S
simone

09.02.2006 um 16:56 Uhr

Es reicht aber doch, daß man das Wahlausschreiben gemäß § 24 WO Betr.VG erst mit den Briefwahlunterlagen verschickt oder habe ich da was falsch verstanden? Das würde aber bedeuten, daß die Wahlberechtigten, die z.B. im Erziehungsurlaub sind, keine Einsprüche gegen die Wählerliste machen können, da sie diese ja gar nicht zu Gesicht bekommen

N
Norden

09.02.2006 um 17:39 Uhr

Wir haben die Elternzeitler angerufen und über die anstehende BR-Wahl informiert. Dazu der Hinweis, dass sie auf der Wählerliste stehen und alles weitere im Brief erfahren werden.

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