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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang - kann der durch Mehrheitsbeteiligung vorliegen?

B
BR-Balhorn
Jan 2018 bearbeitet

Seit anfang des Jahres hat ein Konzern seine Anteile bei unserer GmbH von 45% auf 85% erhöht. Ist dies ein Betriebsübergang ? Besteht hinsichtlich der damit verbundenen Umstrukturierungsmassnahmen 1 Jahr Kündigungsschutz für die Mitarbeiter ? Worauf haben wir als BR zu achten ?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

09.02.2006 um 10:24 Uhr

wenn sich nur auf der Kapitalseite was ändert - und somit nur an den Besitzverhältnissen - , ist dies kein Betriebsübergang.

Der Betrieb bleibt ja ansonsten vollständig in seinen Strukturen und Aufgaben bestehen.

RI
Ramses II

09.02.2006 um 23:20 Uhr

Und den häufig zitierten einjährigen Kündihgungsschutz nach einem Betriebsübergang gibt es auch nicht!

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