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Aushang Wahlausschreiben - wie ist das beim vereinfachten einstufigen Wahlverfahren?

B
blondie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe einen Digitalen Wahlhelfer von ver.di und habe dort den Wahltag 01.03.2006 eingegeben. Der Wahlhelfer sagt dann, dass am 10.02.2006 Erlass und Aushang des Wahlausschreibens sein muss. Ich habe aber in der Wahlordnung gelesen, dass der Aushang schon 6 Wochen vor der Wahl sein muss. Ist das auch im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren so oder nur im normalen Wahlverfahren? Sonst haben wir nämlich ein Problem, weil wir unbedingt am 01.03.wählen möchten!

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Community-Antworten (2)

O
otto

08.02.2006 um 22:32 Uhr

Hallo blondie, die 6-Wochen-Frist für den Aushang des Wahlausschreibens gilt nur beim "normalen" Wahlverfahren. Beim vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren (§ 36 WahlO) gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist für den Erlass des Wahlausschreibens. Der 10.02.2006 geht da durchaus in Ordnung. Gruß otto

B
blondie

09.02.2006 um 07:59 Uhr

Guten Morgen Otto,

vielen Dank, jetzt hab` ich ein sicheres Gefühl. Danke und Gruß blondie

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