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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Persönlichkeitswahl - wie ist das mit den Stützunterschriften?

JS
Jutta Schmidt
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Betrieb findet eine Persönlichkeitswahl statt. Sprich wir haben eine Liste, in welche sich alle potentiellen Kandidaten eintragen können. Wie sieht es denn hier mit Stützunterschriften aus? Benötigt jeder Kandidat eine entsprechende Anzahl an Stützunterschriften? Müssen wir für jeden Kanditaten eine eigene Liste "Unterzeichner des Wahlvorschlags" fertigen?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

08.02.2006 um 16:30 Uhr

Die Stützunterschriften gelten für den gesamten Wahlvorschlag mit allen Kandidaten.

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