Erstellt am 08.02.2006 um 21:38 Uhr von otto
Guten Abend uli,
das ist natürlich so nicht in Ordnung. Was sieht denn Ihre betriebliche Arbeitzeitregelung vor - oder gibt es gar keine? Haben Sie sich schon beim BR beschwert? Wenn solche Probleme wie von Ihnen geschildert häufiger auftreten, ist das sicher ein guter Anlass, über eine neue betriebliche Arbeitszeitregelung nachzudenken - und zu handeln.
Gruß otto
Erstellt am 09.02.2006 um 11:04 Uhr von uli
Hallo Otto,erst einmal Danke für die Beantwortung.Wir haben eine ganz normale Arbeitszeitregelung,sprich die üblichen 8 Stunden in jeder Schicht.Eine Beschwerde beim Betriebsrat wollte ich noch nicht in Angriff nehmen um diese Situation nicht mehr anzuheizen als nötig.Da es heute leider der Fall ist das jeder um seinen Arbeitsplatz fürchtet,stehe ich mit dieser Probematik erst einmal allein da.Doch der Stimmungsgrad in unserer Abteilung läßt zu wünschen übrig da ja schließlich jeder betroffen ist.Laut Btr.Vg wäre ja eine Zustimmung des BR zu Überstunden erforderlich.Nur wie gesagt,seit der Zeit wo der BR ,vor 2 Jahren, installiert wurde, setzt man sich über solch eine Regelung hinweg.Die Stimmung ist auf dem Nullpunkt,zumal wir seit dem letzten Jahr eine 40-Std-Woche ohne Lohnausgleich hinnehmen mußten.Die Überstunden gehen auf ein Konto und werden nicht mit der mtl. Abrechnung vergütet.Da fehlt es selbstredend an Motivation,mehr zu leisten als nötig.
Gruß Uli
Erstellt am 09.02.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob wir hier von Überstunden reden sollten. Das ganze scheint mir eher eine mehr oder minder bekannte Mehrarbeitsstundenregelung zu sein. Gibt es da vielleicht doch eine BV o.ä.?
"Wer keine Öffentlichkeit zu diesem Thema schafft, wird nie eine Veränderung erzielen!" vgl. § 151 BetrVG
Erstellt am 09.02.2006 um 22:54 Uhr von otto
Hallo Uli, hallo Kölner,
die Praxis Ihres Arbeitgebers deutet tatsächlich darauf hin, dass er nicht von zu bezahlenden Überstunden, sondern von Mehrarbeit ausgeht, die irgendwann abgefeiert wird. Das ändert aber nichts daran, dass der BR an jeder derartigen Regelung/Praxis zu beteiligen ist und zustimmen muss.
Wenn Ihr BR seine Aufgabe auch nur halbwegs ernst nimmt, muss er sich um dieses Problem kümmern. Das bedeutet nicht, dass er gegen den Arbeitgeber als "Ausbeuter, Blutsauger" und wie diese polemischen Begriffe sonst noch lauten mögen angehen muss. Der BR sollte an den Arbeitgeber herantreten mit dem Hinweis, dass
- klare Regelungen fehlen,
- dies zu viel Ärger in der Belegschaft führt und es deshalb
- im ureigensten Interesse des Arbeitgebers liegt, in einer Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten Klarheit zu schaffen.
So viel Mut muss ein BR schon haben, wenn er ernst genommen werden will.
Gruß otto