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Überstunden ohne Einschaltung des BR - geht das?

U
uli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich hätte eine Frage zu Überstunden beantwortet.Ich arbeite in einem Zweischichtsystem 6-14.30--14.30-23.00.Da wir konjunkturell in den Wintermonaten Mehrarbeit haben,wird von den MA verlangt,das sie solange arbeiten bis der letzte Auftrag erledigt ist.Dh. ich fange um 6 Uhr an und erst wenn der Abt.-Leiter sagt es ist Schluß dann kann ich gehen.Mir gefällt diese Regelung überhaupt nicht da man sich vorkommt wie der Letzte.Der Betriebsrat wird zu dem Thema gar nicht erst befragt weil es schon immer so war.Jetzt mußte ich mich bei meinem Abt.-Leiter rechtfertigen wie ich mich erdreisten konnte die Frühschicht schon um 16.00 Uhr zu beenden obwohl die Tagesarbeit noch nicht erledigt war.Ist diese Angelegenheit so rechtens? Für eine Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich schon einmal im voraus.

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Community-Antworten (4)

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otto

08.02.2006 um 22:38 Uhr

Guten Abend uli, das ist natürlich so nicht in Ordnung. Was sieht denn Ihre betriebliche Arbeitzeitregelung vor - oder gibt es gar keine? Haben Sie sich schon beim BR beschwert? Wenn solche Probleme wie von Ihnen geschildert häufiger auftreten, ist das sicher ein guter Anlass, über eine neue betriebliche Arbeitszeitregelung nachzudenken - und zu handeln. Gruß otto

U
uli

09.02.2006 um 12:04 Uhr

Hallo Otto,erst einmal Danke für die Beantwortung.Wir haben eine ganz normale Arbeitszeitregelung,sprich die üblichen 8 Stunden in jeder Schicht.Eine Beschwerde beim Betriebsrat wollte ich noch nicht in Angriff nehmen um diese Situation nicht mehr anzuheizen als nötig.Da es heute leider der Fall ist das jeder um seinen Arbeitsplatz fürchtet,stehe ich mit dieser Probematik erst einmal allein da.Doch der Stimmungsgrad in unserer Abteilung läßt zu wünschen übrig da ja schließlich jeder betroffen ist.Laut Btr.Vg wäre ja eine Zustimmung des BR zu Überstunden erforderlich.Nur wie gesagt,seit der Zeit wo der BR ,vor 2 Jahren, installiert wurde, setzt man sich über solch eine Regelung hinweg.Die Stimmung ist auf dem Nullpunkt,zumal wir seit dem letzten Jahr eine 40-Std-Woche ohne Lohnausgleich hinnehmen mußten.Die Überstunden gehen auf ein Konto und werden nicht mit der mtl. Abrechnung vergütet.Da fehlt es selbstredend an Motivation,mehr zu leisten als nötig. Gruß Uli

K
Kölner

09.02.2006 um 14:33 Uhr

Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob wir hier von Überstunden reden sollten. Das ganze scheint mir eher eine mehr oder minder bekannte Mehrarbeitsstundenregelung zu sein. Gibt es da vielleicht doch eine BV o.ä.?

"Wer keine Öffentlichkeit zu diesem Thema schafft, wird nie eine Veränderung erzielen!" vgl. § 151 BetrVG

O
otto

09.02.2006 um 23:54 Uhr

Hallo Uli, hallo Kölner, die Praxis Ihres Arbeitgebers deutet tatsächlich darauf hin, dass er nicht von zu bezahlenden Überstunden, sondern von Mehrarbeit ausgeht, die irgendwann abgefeiert wird. Das ändert aber nichts daran, dass der BR an jeder derartigen Regelung/Praxis zu beteiligen ist und zustimmen muss. Wenn Ihr BR seine Aufgabe auch nur halbwegs ernst nimmt, muss er sich um dieses Problem kümmern. Das bedeutet nicht, dass er gegen den Arbeitgeber als "Ausbeuter, Blutsauger" und wie diese polemischen Begriffe sonst noch lauten mögen angehen muss. Der BR sollte an den Arbeitgeber herantreten mit dem Hinweis, dass

  • klare Regelungen fehlen,
  • dies zu viel Ärger in der Belegschaft führt und es deshalb
  • im ureigensten Interesse des Arbeitgebers liegt, in einer Betriebsvereinbarung für alle Beschäftigten Klarheit zu schaffen. So viel Mut muss ein BR schon haben, wenn er ernst genommen werden will. Gruß otto

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