BRvorsitzender in Altersteilzeit. Muss er neu gewählt werden wenn in 8 Wochen der ganze BR neu gewählt wird?
Nochmal zur Altersteilzeit des BR-Vorsitzenden: Ich kann in §26 und in den Kommentaren nichts finden. Der BR-Vors. bleibt ja im Unternehmen. Er könnte doch weiterhin an den Sitzungen teilnehmen, wenn er möchte. Er befindet sich in der Ruhephase2 und ist noch nicht in Rente. Also muss der BR-Vors. nicht zwingend neu gewählt werden. Der Stellvertr. übernimmt bis zur Neuwahl des BR (in ca. 8 Wochen) den Vorsitz, oder seh ich da was völlig falsch?!
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 11:48 Uhr
Also nochmal, laut eines Urteils vom BAG ("FITTING"§8 Rn 17BetrVG) zur ATZ in der Ruhephase, verliert der BR- Vors. sein Wahlrecht mit Eintritt in die Ruhephase und ist somit nicht mehr im Betriebsrat! Demzufolge ist er aus dem Betriebsrat ausgeschieden und was dann zu tun ist steht in der Kommentierung zum §26 BetrVG.
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