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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was genau ist "Art der Beschäftigung im Betrieb" auf der Vorschlagsliste zur Wahl?

O
OBO-Männchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir (der Wahlvorstand) haben ein Problem mit dem Punkt: "Art der Beschäftigung im Betrieb" Unser BR-Vorsitzender ist bereits seit 8 Jahren freigestellt. Er besteht darauf, unter o. a. Punkt "Betriebsratsvorsitzender" eintragen zu dürfen. Sicherlich wissen wir, dass es sich hierbei um keine Berufsbezeichnung handelt. Hier nun meine Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage hierzu, oder andersherum gefragt, worauf (Gesetz) können wir uns beziehen?

Vorab herzlichen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

08.02.2006 um 10:54 Uhr

Dieses Feld dient lediglich dazu, die Kandidaten mit dem Namen Müller für den Wahlvorstand besser zuordnen zu können. (Früher war es wichtig gewerblich und angestellt zu unterscheiden; ist ja nun nicht mehr). Es soll klar erkennbar sein, wer da kandidiert. Ich habe bei mir "freigestellter BR" hingeschrieben.

FB
Frank B.

08.02.2006 um 11:14 Uhr

Sicherlich ist dies ein Thema über das man geteilter Meinung sein kann. Ich bin ebenfalls freigestellt und habe immer darauf bestanden, das in dem Feld meine Beschäftigung drinsteht als wäre ich nicht freigestellt.

Wie gesagt, jeder hat seine eigene Meinung.

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