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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderkündigungsschutz von BRM bei Stilllegung

PB
Peter B.
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, wie verhält es sich mit dem Kündigungsschutz bei einer Stilllegung. Beispiel: zum 30.6 wird der Betrieb stillgelegt und allen gekündigt. Das BRM Mitglied hat 6 Monate Kündigungsschutz. Werden hier dann auch die 12 Monate Sonderschutz mitgerechnet und er hat somit 18 Monate? Muss das Mitglied so lange im Betrieb bleiben und alles abwickeln oder kann er auch vorzeitig den Betrieb verlassen und steht ihm hier dann eine entsprechende Anrechnung auf die Abfindung zu, sofern es eine gibt? Oder ist das wie so oft von Fall zu Fall unterschiedlich? Danke im Voraus

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

20.06.2020 um 14:57 Uhr

Die Frage ist, ob der Betrieb tatsächlich vollständig geschlossen ist, oder noch Tätigkeiten zur Abwicklung anfallen.

An deiner Stelle würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

C
Catweazle

21.06.2020 um 13:57 Uhr

Der Sonderkündigungsschutz entfällt.

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