Erstellt am 08.02.2006 um 21:56 Uhr von otto
Guten Abend damuric,
interessantes Problem. Wenn ich Ihr Anwalt wäre, würde ich genau wie sie argumentieren: Der - alte - BAT regelt eindeutig, dass ein Arbeitnehmer den vollen Ortszuschlag erhält, wenn der Ehepartner keinen Ortszuschlag bekommt. Nach TvöD gibt es keine Ortszuschläge mehr. Also haben sie Anspruch auf den vollen Ortszuschlag.
Wenn ich der Anwalt der Gegenseite wäre, würde ich folgendermassen argumentieren: Es gibt im TvöD zwar - formal - keinen Ortszuschlag mehr, aber die früheren Ortszuschläge wurden in die neuen Gehaltstarife einbezogen. Im jetzigen Gehalt des Ehepartners ist also der frühere Ortszuschlag implizit enthalten; deshalb für Sie nur halber Ortszuschlag.
Rechtsprechung gibt es bisher nach meiner Kenntnis nicht. Sie müssen also ggf. klagen. Ich habe aber keine Ahnung, wie ein Arbeitsgericht entscheiden würde. Nach meiner Einschätzung wären die Chancen 50:50.
Gruß otto