In vielen Bereichen wurde der BAT in den TVÖD gewandelt. Hier wurde der Ortszuschlag eingerechnet.
Wir haben einen gekündigten Haustarifvertrag angelehnt an den BAT mit Nachwirkung (Besitzstandregelung)
Nun meine Frage: Wenn beim Ehepartner kein Ortszuschlag mehr gezahlt wird (BAT>TVÖD) hätte ich doch Anspruch auf den vollen Ortszuschlag, oder?
Wer kann helfen?