Kandidaten und Altersteilzeit - ist das in der Aktivphase möglich?
Hilfe und Hallo zusammen! Die ersten Vorschlagslisten sind eingegangen und wir haben das Problem das Kandidaten die bereits für die Altersteilzeit unterschrieben haben, aber erst 2008 in die Ruhezeit gehen sich zur Wahl aufstellen lassen wollen. Ist das überhaupt rechtens und wo ist das gesetzlich festgelegt! Können wir diese Kandidaten zur Wahl zulassen? Danke für Eure Hilfe und liebe Grüße...
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 19:29 Uhr
Auch AN mit zukünftiger Altersteilzeit können an der BR Wahl teilnehmen und sich als Kandidaten aufstellen lassen. Wird der AN in den BR gewählt, scheidet er beim verlassen der Firma aus dem Betriebsrat aus und ein Ersatzmitglied rückt nach.
Basis: BetrVG § 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt. (2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
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