Wenn die Arbeit des BR mit ein paar Stunden/Woche erledigt werden kann, ist eine komplette Freistellung doch nicht nötig.
Kann das der BR intern durch eine Wahl regeln?
Einfacher gefragt: Pflicht oder nur ein Anrecht?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte