Freistellung - wie kann/muss die geregelt sein?
MÜSSEN vom Betriebsrat Mitglieder ganztägig freigestellt werden oder ist die Freistellung freiwillig? Wenn die Arbeit des BR mit ein paar Stunden/Woche erledigt werden kann, ist eine komplette Freistellung doch nicht nötig. Kann das der BR intern durch eine Wahl regeln? Einfacher gefragt: Pflicht oder nur ein Anrecht?
Community-Antworten (1)
07.02.2006 um 18:05 Uhr
Hallo,
es ist nur ein Anrecht ( §38 BetrVG) und kommt erst ab einer Betrriebsstärke von 200 Mitarbeitern in Frage. Keiner kann dich zu einer Freistellung zwingen. Das freizustellende Mitglied wird in einer BR-Sitzung von den Mitgliedern gewählt. Es sind auch "Teilzeit-Lösungen" möglich, z.B. 2 Mitglieder jeweils einen halben Tag.
Alles weitere gibt der § 38 her.
Schöne Grüsse
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