Zwei Wahlen in einem Unternehmen - nur einmal wählen?
Hallo zusammen, bin zwar (noch) kein Betriebsrat, habe aber ein Problem: Unser Betrieb hat zwei Standorte. Ich laufe auf der KST des Verwaltungssitzes, bin aber seit 01.09. am Produktionsstandort tätig. Im Januar waren Wahlen im V-Standort, von dort habe ich (unangefordert) Briefwahlunterlagen erhalten und auch gewählt. Jetzt sind hier am P-Standort Wahlen und ich bin angesprochen worden, ob ich kandidieren möchte. Problem: Darf ich wählen bzw. kandidieren? Welche Wahl ist dann ungültig? Und welcher Betriebsrat ist überhaupt für mich zuständig???
Community-Antworten (3)
07.02.2006 um 23:43 Uhr
Hallo Melly, so wie Sie das schreiben, sind Sie ein sog. "überlassener" Arbeitnehmer (§ 7 Satz 2 BetrVG). Das bedeutet: Sie dürfen an beiden Wahlen teilnehmen, können aber im Produktionsbetrieb - derzeitiger Arbeitsplatz - nicht kandidieren (kein passives Wahlrecht). Für Sie sind beide BR zuständig je nach der Frage, um die es geht. Tut mir leid, der Gesetzgeber hat diese Zwittersituation geschaffen, die kaum eindeutige Antworten zulässt. Gruß otto
08.02.2006 um 01:11 Uhr
Melly,
für Dich als (aktiv oder passiv) Wahlberechtigte(n) ist die Frage ganz einfach und eindeutig zu beantworten: Ein Blick ins Wählerverzeichnis sagt Dir ob Du (aktiv und/oder passiv) wahlberechtigt bist.
08.02.2006 um 15:19 Uhr
Hallo nochmal, schonmal Danke für die Antworten, hilft mir aber noch nicht weiter. zu 1. Ich bin kein überlassener AN, da es EINE Firma ist. (Produktionsstandort wurde aufgekauft) zu 2. Wählerverzeichnis? Die Liste aller AN, die wählen dürfen? Ich stehe dort nicht drauf, aber zwei andere Kollegen in der gleichen Situation (die sind aber schon immer hier). Der Wahlvorstand hat die beiden im Laufe der aktuellen Diskusion einfach gestrichen.
Ein Kollege (Ersatz-BR) meint, nach Gesetz erfülle ich alle Kriterien um zu kandidieren. Soll ich es jetzt drauf ankommen lassen???
Würde mich nochmal über Kommentare freuen... Melly
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