Erstellt am 07.02.2006 um 22:43 Uhr von otto
Hallo Melly,
so wie Sie das schreiben, sind Sie ein sog. "überlassener" Arbeitnehmer (§ 7 Satz 2 BetrVG). Das bedeutet: Sie dürfen an beiden Wahlen teilnehmen, können aber im Produktionsbetrieb - derzeitiger Arbeitsplatz - nicht kandidieren (kein passives Wahlrecht).
Für Sie sind beide BR zuständig je nach der Frage, um die es geht. Tut mir leid, der Gesetzgeber hat diese Zwittersituation geschaffen, die kaum eindeutige Antworten zulässt.
Gruß otto
Erstellt am 08.02.2006 um 00:11 Uhr von Ramses II
Melly,
für Dich als (aktiv oder passiv) Wahlberechtigte(n) ist die Frage ganz einfach und eindeutig zu beantworten: Ein Blick ins Wählerverzeichnis sagt Dir ob Du (aktiv und/oder passiv) wahlberechtigt bist.
Erstellt am 08.02.2006 um 14:19 Uhr von Melly
Hallo nochmal,
schonmal Danke für die Antworten, hilft mir aber noch nicht weiter.
zu 1. Ich bin kein überlassener AN, da es EINE Firma ist. (Produktionsstandort wurde aufgekauft)
zu 2. Wählerverzeichnis? Die Liste aller AN, die wählen dürfen? Ich stehe dort nicht drauf, aber zwei andere Kollegen in der gleichen Situation (die sind aber schon immer hier). Der Wahlvorstand hat die beiden im Laufe der aktuellen Diskusion einfach gestrichen.
Ein Kollege (Ersatz-BR) meint, nach Gesetz erfülle ich alle Kriterien um zu kandidieren. Soll ich es jetzt drauf ankommen lassen???
Würde mich nochmal über Kommentare freuen... Melly