Wählerliste Betriebsratswahl - können MA von Tochterunternehmen im Hauptbetrieb mitwählen?
Bei uns ist vor einiger Zeit aus unserem Betrieb heraus ein neuer Betrieb gegründet worden. Zu diesem neuen Betrieb wechselten 2 Mitarbeiter von uns. Der Betrieb ist eine eigenständige GmbH die Geschäftsführung hat unser Geschäftsführer und die GmbH ist eine 100% tochter von unserm Betrieb. Ausser den dreien ist dort niemand beschäftigt. Alle Personen sind bei uns im Firmengebäude verblieben. Nun die Fragen: Wir haben diese 2 Mitarbeiter bei uns mit auf die Wählerliste gesetzt, ist dieses zulässig oder nicht? Wenn nicht, können wir diese Mitarbeiter noch von der Liste nehemen? Und als letztes kann die Wahl evt. deshalb angefochten werden? Ich hoffe Ihr könnt mir und meinen Kollegen weiterhelfen.
Community-Antworten (4)
07.02.2006 um 09:48 Uhr
Hallo Wahlvorstand ratlos
Laut §7 BetrVG sind alle Arbeitnehmer des Betriebes wahlberechtigt. Also diese beiden nicht mehr. Die Wählerliste muß vom Wahlvorstand bis zum Tag der Wahl immer auf den aktuellen Stand gebracht werden. Alle Veränderungen in der Belegschaft müssen im Wählerverzeichnis nachvollzogen werden. (Austritte; Einstellungen usw.)
07.02.2006 um 09:54 Uhr
Das sehe ich nicht so. Die Frage dees gemeinsamen Betriebes ist ausschlaggebend. Ein gemeinsamer Betrieb kann angenommen werden, wenn die Mitarbeiter die gleichen Betzriebseinrichtungen nutzen und mit diesen zusammenarbeiten.
Ich plädiere auf wahlberechtigt.
07.02.2006 um 10:03 Uhr
Guten Morgen, ich sehe das mit dem gemeinsamen Betrieb genau wie Viktor. Meines Erachtens nach Wahlberechtigung.
07.02.2006 um 10:18 Uhr
Hallo Wahlvorstand ratlos, Fitting gibt viktor und Werner Recht.
RN 78: Mehrere rechtliche selbständige Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn haben.
RN 90: Tatsächliche Umstände, die für einen einheitlichen gemeinsamen Betrieb sprechen, können sein: Gemeinsame Nutzung der technischen und immateriellen Betriebsmittel, gemeinsame räumliche Unterbringung, personelle, technische und organisatorische Verknüpfung der Arbeitsabläufe, gemeinsame Lohnbuchhaltung, Sekretariat, Druckerei, Kantine.
Verwandte Themen
Betrieb mit verschiedenen Tochterunternehmen und Betriebsräten
ÄlterHallo, unser Unternehmen hat verschiedene Tochterunternehmen. Zwei der Töchter sind in den Betriebsrat des Hauptunternehmens integriert, obwohl eine Tochter eine andere Geschäftsführung hat. Zwei and
Gemeinschaftsbetrieb gemäß §1, Absatz 2 BetrVG
Hallo zusammen es besteht ein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne des §1, Absatz 2 BetrVG. Dieser Betrieb hat ein "Mutterunternehmen" und 5 "Tochterunternehmen", alles eigenständige GmbH´s. Das "Mutterun
Befristung
ÄlterHallo Mitstreiter Wir sind ein Unternehmen, das aus mehreren Töchtern, mit eigenem Betriebsräten besteht. So nach und nach kommen Mitarbeiter der Tochterunternehmen zu uns ins Haus, bleiben aber Mi
Unterschied GBR und KBR
ÄlterHallo an Alle, wir sind ein Tochterunternehmen einer bundesweit agierende GmbH & Co KG. Die Großhandlung hat mehrere Zweigstellen mit unterschiedlichen Namen (durch Aufkauf erworben). Diese sind ab
Standortfrage für neuen Mitarbeiter
ÄlterHallo, wir haben eine Anhörung zur Neueinstellung erhalten. Soweit alles gut, nur etwas irritiert uns. Wir sind in Deutschland ein Unternehmen mit einem Standort (A), dazu kommen noch Vertriebskoll