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Betriebsratswahl - darf ein AN in Altersteilzeit-Freistellungsphase teilnehmen?

PG
Puder Günter
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein AN in der Altersteilzeit Freistellungsphase an der BR-Wahl teilnehmen?

3.53703

Community-Antworten (3)

N
Norden

06.02.2006 um 19:55 Uhr

Nein. Da keine Rückkehr in die Firma vorgesehen ist, darf diese Personengruppe nicht wählen. Wenn sich der Arbeitnehmer noch nicht in der Freistellungsphase befindet, dann darf auch noch gewählt werden.

N
nidis

07.02.2006 um 11:41 Uhr

Das sieht Kittner in seiner Kommentierung aber anderst. Ich zitiere "AN in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit im Blockmodell sind wahlberechtigt" (a.A LAG Düsseldorf v. 31.10.02-5TaBV 42/04 vgl. BAG NZA 01, 461). Auch wenn der MA während der Freistellungsphase keine Arbeitsleistung mehr erbringen muss und nicht mehr in den Betrieb eingegliedert ist, unterliegt er der Mitbestimmung des Betriebsrates. Daher ist es undemokratisch Ma einerseits den Auswirkungen der Handlungen des BR (z.B. bei einer BV) zu unterwerfen, ihm aber keine Einflussmöglichkeiten auf die Zusammensetzung des BR zu geben.

Gruß nidis

K
Kölner

07.02.2006 um 13:32 Uhr

nidis...ich mag ja eigentlich nicht mehr auf die Freistellungsphase eines ATZ'lers eingehen - diese Diskussion ist hier zu oft geführt worden. Nur eins: Auch der Bremer Professor Däubler sieht das ganze recht locker und sagt, das solche ATZ'ler NICHT wahlberechtigt sind. - Ich empfehle eine aktuellere Kommentierung - dringend!

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