Stimmrecht zur BR-Wahl - bestehet das für Kollegen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit?
Sind Mitarbeiter, die sich in der Altersteilzeit (Blockmodell) in der Freistellungsphase befinden (Sie gelten auch während dieser Zeit als versicherungspflichtige Beschäftigte (§ 7 Absatz 1 a SGB IV)) noch stimmberechtigt für die Betriebsratwahlen?
Unabhängig davon, das sie in dieser Phase nicht mehr in eine betriebliche Interessenvertretung gewählt werden können!
Wenn ja, wo ist das geregelt?
Community-Antworten (1)
08.02.2006 um 14:50 Uhr
Das steht in den Kommentierungen zu den §§7,8 BetrVG, dass sie weder wählen dürfen noch sind sie wählbar.
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