Erstellt am 06.02.2006 um 08:38 Uhr von viktor
Erstellen kann er sie schon - unterschreiben braucht man nicht!
Arbeitsverträge sind - wie alle anderen Verträge (siehe BGB) - nun einmal nur gültig, wenn beide Vertragsschließenden durch übereinstimmende Willenserklärung (Unterschrift) dem zugestimmt haben.
Und warum sollte ein Arbeitrnehmer sowas unterschreiben?
Erstellt am 06.02.2006 um 08:45 Uhr von Daniel
und was ist wenn der AG sagt dann kann ich diese MA nicht mehr weiterbeschäftigen???
Gruß
Daniel
Erstellt am 06.02.2006 um 08:55 Uhr von viktor
Dann empfiehlt es sich, allen Mitarbeitern zu eröffnen, das das Unternehmen wohl vor dem Konkurs steht.
Ansonsten muss der AG dann den Weg der Änderungskündigung gehen. Der Betriebsrat ist nach §§ 99, 102 BetrVG zu beteiligen; der Arbeitnehmer hat anschließend die Möglichkeit die Änderung unter vorbehalt anzunehmen und beim Arbeitsgericht die soziale Rechtfertigung überprüfen zu lassen.