W.A.F. LogoSeminare

5 Jahre im Betrieb. Kündigung wegen Krankheit. Steht der Kollegin eine Abfindung zu?

C
Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Eine Kollegin ist seit 5 Jahren in unserem Betrieb beschäftigt und seit mitte Februar 05 dauerhaft erkrankt. Per 31.03.06 ist ihr gekündigt worden. Sie selber betritt den Betrieb aus Gewissensgründen nicht mehr ( Pflegeberuf ), sagt sie. Deshalb auch die Kündigung. Frage: Steht der Kollegin eine Abfindung zu? Krankenschein bis 31.03.06 liegt vor. Bitte um Eure Hilfe Danke Conny

3.32604

Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

05.02.2006 um 22:31 Uhr

Es gibt in Deutschland keinen automatischen Anspruch auf Abfindung.

Möglicherweise könnte eine Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses erstritten oder ausgehandelt werden.

Wenn allerdings die AN "aus Gewissensgründen" den Betrieb nicht mehr betreten will, dann hat der AG auch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses leichtes Spiel.

C
Conny

05.02.2006 um 22:38 Uhr

Danke Ramses, muß das dann der BR in die Wege leiten oder der AN selbst? Hab damit noch nichts zu tun gehabt und mit meiner BR-Tätigkeit noch am Anfang Conny

RI
Ramses II

05.02.2006 um 22:48 Uhr

Sobald der BR im Rahmen des § 102 angehört wurde (und erwidert hat) hat der BR mit der Kündigung nichts mehr zu tun. Die Klage vor dem Arbeitsgericht ist Sache der ANin.

C
Conny

05.02.2006 um 22:53 Uhr

Alles klar Ramses, weiß jetzt bescheid Vielen Dank nochmal und noch einen schönen Abend Conny

Ihre Antwort