Wie werden die Überstunden für Teilnahme an der Betriebsratssitzung berechnet?
Haööo, wenn ich zu einer Sitzung fahre und das Haus um 8,30 verlasse und abends um 18,30 wieder zu Hause bin wie viele Stunden werden dann als Überstunden berechnet. Ich bin eine 4 Stunden Kraft.
Community-Antworten (6)
05.02.2006 um 12:43 Uhr
Du bist auf jeden Fall 10 Stunden von zu Hause weg!
05.02.2006 um 13:56 Uhr
ja,kölner hat recht.Also bekommst du 6 Stunden gut geschrieben.Und ausserdem steht dir ja noch zusätzlich das Fahrgeld zu! :-)
05.02.2006 um 14:06 Uhr
Ich hoffe sehr, dass Mike hier einen Spass macht....!?
05.02.2006 um 14:13 Uhr
Hallo Hasimausi, der Überstunden-Begriff ist in diesem Fall nicht anwendbar sondern es handelt sich um Mehrarbeit. Geregelt ist dieser Fall im §37 Abs. 3 BetrVG
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.
06.02.2006 um 10:17 Uhr
Ihr habt ja bestimmt eine feste Sitzungszeit !?
BR - Zeit am Sitzungstag wird berechnet wie folgt :
- Zeit von Sitzungsbeginn bis tatsächlichem Sitzungsende - minus - Pause .
-
- Wegezeit : Berechnet wird nur die Zeit , die über der Zeit liegt , die Du von zuhause zur normalen Arbeitsstelle brauchst . Je danach wie weit man zur Arbeitsstelle und zum BR braucht hat man eben mehr oder weniger Zeitanspruch . Fährst du zum BR 1 Std. , zur Arbeit aber nur 10 Min. , kannst Du 50 Min. pro Strecke geltend machen . Fährst Du zum BR 10 Min. und zur Arbeit 1 Std. , kannst Du nichts geltend machen , da deine Zeit zum BR unter der Zeit zur Arbeit liegt .
-
- Fahrtkostenerstattung ob mit Auto oder öffentl. Verkehrsmitteln auf jeden fall geltend machen .
Bei BR Stundenabrechnungen übergenau sein , Arbeitg. prüft garantiert nach , Unstimmigkeiten kann Künd.grund sein , da hilft dann auch der spezielle Schutz für BRs nicht . Außerdem muss BR in solchen Dingen auch Vorbild für die anderen AN sein , das Ansehen ist sonst futsch , wenn man sich zu gut selbst die Std. berechnet .
06.02.2006 um 11:15 Uhr
Ich danke Euch. Hatte vergessen zu erwähnen das es eine Regionalsitzung war zu der ich eine Hin und Rückfahrt von 2 Stunden hatte Deswegen kammen die 10 Stunden zusammen.
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