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Darf der BR einen Arbeitsplatz-Bewerber telefonisch kontaktieren?

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Nicole_B.
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle zusammen. darf der BR mit einer Neubewerberin telefonieren wenn dieses erforderlich ist wenn zb. wie bei einer neueinstellung zeugnisse fehlen und dadurch eine geringeres Tarifgehalt für den Bewerber bei raus springen würde. weiss jemand zufällig den § ?. in der 99 steht nichts wirkliches drinnen.

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Community-Antworten (1)

O
otto

04.02.2006 um 00:04 Uhr

Guten Abend Nicole, im § 99 BetrVG - vor allem § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG - ist genau und abschließend geregelt, was der BR darf. Es heißt dort - verkürzt -: Der Arbeitgeber hat den BR zu informieren und seine Zustimmung einzuholen. Umkehrschluss: Der BR hat gegenüber dem Arbeitgeber einen entsprechenden Informationsanspruch. Mit dem Bewerber, der Bewerberin hat der BR direkt überhaupt nichts zu tun. Gruß otto

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