Wer legt die Wählerliste aus? Arbeitgeber oder Wahlvorstand?
Hallo,
ist es der Wahlvorstand, der die Wählerliste aushängt oder muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese überall im Betrieb dort auszuhängen ist, die es den Beschäftigten ermöglichst Einblick zu nehmen?
gruß floh
Community-Antworten (3)
03.02.2006 um 15:31 Uhr
Der Wahlvorstand ist verantwortlich. Er muss sie auch nicht überall hinhängen sondern im Wahlausschreiben einen Ort benennen, wo der Einblick erfolgen kann.
03.02.2006 um 18:34 Uhr
Grundsätzlich ist der Wahlvorstand für sämtliche Listen zuständig.Der Ag muss nur auf Verlangen Personallisten u.ä. zur Verfügung stellen.Für Aushang,verteilung Auslegung usw. ist der Wahlvorstand zuständig.
gruss Mike
06.02.2006 um 10:54 Uhr
Ich danke Euch. Wir haben nämlich im BR jemanden, der behauptet hat, der AG sei für den Aushang zuständig.
Gruß floh
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