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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer legt die Wählerliste aus? Arbeitgeber oder Wahlvorstand?

F
floh
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ist es der Wahlvorstand, der die Wählerliste aushängt oder muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass diese überall im Betrieb dort auszuhängen ist, die es den Beschäftigten ermöglichst Einblick zu nehmen?

gruß floh

3.47003

Community-Antworten (3)

V
viktor

03.02.2006 um 15:31 Uhr

Der Wahlvorstand ist verantwortlich. Er muss sie auch nicht überall hinhängen sondern im Wahlausschreiben einen Ort benennen, wo der Einblick erfolgen kann.

M
Mike

03.02.2006 um 18:34 Uhr

Grundsätzlich ist der Wahlvorstand für sämtliche Listen zuständig.Der Ag muss nur auf Verlangen Personallisten u.ä. zur Verfügung stellen.Für Aushang,verteilung Auslegung usw. ist der Wahlvorstand zuständig.

gruss Mike

F
floh

06.02.2006 um 10:54 Uhr

Ich danke Euch. Wir haben nämlich im BR jemanden, der behauptet hat, der AG sei für den Aushang zuständig.

Gruß floh

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