Hallo und "HILFE "
Ich habe Fragen zu folgender Sachlage :
Ist eine Abmahnung gültig, bei der zwischen dem Vorfall der dazu führte und der schriftlichen Abmahnung selber mehr als drei Wochen liegen ?
Wie kann man gegen eine völlig unsinnige und haltlose Abmahnung vorgehen ? Reicht eine Stellungnahme oder ... ?
Muss vor einer schriftlichen Abmahnung ( per Einschreiben und Rückschein ) nicht erst eine mündliche erfolgen?