Zwang zur Sonntagsarbeit?
Hallo Forum,
bei uns soll an mindestens zwei, evtl. fünf Sonntagen gearbeitet werden. Wir als Techniker sind damit nicht einverstanden. Wenn der Betriebsrat der Sonntagsarbeit zustimmt und auch das Amt für Arbeitssicherheitdie Sonntagsarbeit genehmigt,
- Können wir gezwungen werden
- Gäbe es arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verweigerung?
Wir sind nicht tarifgebunden und haben keine festen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag, sind ein Zweischichtbetrieb.
Danke für die Antworten im voraus.
Ein Techniker
Community-Antworten (4)
03.02.2006 um 11:06 Uhr
wirklich keine Angaben - auch nicht über die Wochentage - im Arbeitsvertrag? Da sehe ich schwarz, wenn ansonsten alle anderen mitspielen - also eine Betriebsvereinbarung und Behörden-o.k. vorliegen
03.02.2006 um 11:38 Uhr
Was kann uns den passieren wenn wir uns trozdem weigern?
03.02.2006 um 13:33 Uhr
es schaut schlecht für eure "arbeitsverweigerung" aus.
nach dem ersten sonntag, abmahnung wegen arbeitsverweigerung. nach dem zweiten sonntag, abmahnung wegen ....... nach dem dritten sonntag kündigung wegen ......
und sehr schlechte karten bei einer klage !
warum wollt ihr denn überhaupt nicht ?
17.05.2006 um 10:17 Uhr
Hallo Techniker!...ist zwar vielleicht schon zu spät,aber das einzigste auf was ihr euch berufen könntet wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 140,daraus die Bestimmungen des Artikel139 der deutschen Verfassung vom 19.08.1919(Weimarer Verfassung),welcher den Sonntag und alle staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützen. Also schön am Sonntag 10.00 Uhr zur Messe. Verbürgen kann ich mich dafür natürlich nicht. MfG Laffo
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