Erstellt am 03.02.2006 um 10:06 Uhr von viktor
wirklich keine Angaben - auch nicht über die Wochentage - im Arbeitsvertrag? Da sehe ich schwarz, wenn ansonsten alle anderen mitspielen - also eine Betriebsvereinbarung und Behörden-o.k. vorliegen
Erstellt am 03.02.2006 um 10:38 Uhr von Techniker
Was kann uns den passieren wenn wir uns trozdem weigern?
Erstellt am 03.02.2006 um 12:33 Uhr von einfach ich
es schaut schlecht für eure "arbeitsverweigerung" aus.
nach dem ersten sonntag, abmahnung wegen arbeitsverweigerung.
nach dem zweiten sonntag, abmahnung wegen .......
nach dem dritten sonntag kündigung wegen ......
und sehr schlechte karten bei einer klage !
warum wollt ihr denn überhaupt nicht ?
Erstellt am 17.05.2006 um 08:17 Uhr von Laffo
Hallo Techniker!...ist zwar vielleicht schon zu spät,aber das einzigste auf was ihr euch berufen könntet wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 140,daraus die Bestimmungen des Artikel139 der deutschen Verfassung vom 19.08.1919(Weimarer Verfassung),welcher den Sonntag und alle staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich schützen.
Also schön am Sonntag 10.00 Uhr zur Messe.
Verbürgen kann ich mich dafür natürlich nicht.
MfG Laffo