Hallo Forum,

bei uns soll an mindestens zwei, evtl. fünf Sonntagen gearbeitet werden. Wir als Techniker sind damit nicht einverstanden.
Wenn der Betriebsrat der Sonntagsarbeit zustimmt und auch das Amt für Arbeitssicherheitdie Sonntagsarbeit genehmigt,
1. Können wir gezwungen werden
2. Gäbe es arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Verweigerung?

Wir sind nicht tarifgebunden und haben keine festen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag, sind ein Zweischichtbetrieb.

Danke für die Antworten im voraus.

Ein Techniker