Standortschließung - bilden im Sozialplan der nicht betroffene und der betroffene Standort des Unternehmens eine soziale Einheit?
Hallo,
hätte da bezüglich Sozailplan und soziale Einheit mal ne Frage. Unsere Firma (GmbH) besteht aus 2 Standorten in Deutschland. Wenn einer dieser Standorte geschlossen wird, müssen dann beide Standorte im Sozialplan im Rahmen des Stellenabbaus betrachtet werden????
Community-Antworten (2)
03.02.2006 um 09:58 Uhr
Klares nein. Die soziale Auswahl bei betriebsbedingten Kuendigungen bezieht sich immer nur auf den Betrieb(einzelner Standort.) Bei Sozialplanleistungen(Hoehe) wird immer das Unternehmen betrachtet.(Beide Betriebe).Eventuell Versetzungen muessen Euch aber dann unternehmensweit angeboten werden.
Gruß
Remo
03.02.2006 um 10:03 Uhr
Ich würde prüfen ob es sich um 1 Unternehmen mit 2 Betrieben (juristisch selbsttsändige Betriebe im Sinne des HGB und GmbH Gesetzes) handelt oder aber, ob es sich um 1 Unternehmen und 1 Betrieb mit 2 Standorten oder Abteilungen handelt. Gruß angelo
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