Ich habe von einem Wahlvorstand (nicht von unserer Firma) gehört, dass Bewerber auf einer Vorschlagslisten nicht selber Stützunterschriften sammeln dürfen. Demnach müssen die Unterstützer sich selber mit der Liste auf Unterschriften-Sammlung begeben und ein einer von ihnen (der erste Unterstützer auf der Liste?!) ist dann der Listensprecher.
STIMMT DAS ???
Für mich hört sich das widersinnig an. Wir (1. und 2. Bewerber auf der Liste) haben bisher selber die Stützunterschriften gesammelt und unsere Liste könnte dann ja angefochten werden, wenn das so stimmt.
WER WEISS WAS WIRKLICH STIMMT ??
Vielen Dank im vorraus !!