Dürfen Bewerber einer Liste selbst Stützunterschriften sammeln ?
Ich habe von einem Wahlvorstand (nicht von unserer Firma) gehört, dass Bewerber auf einer Vorschlagslisten nicht selber Stützunterschriften sammeln dürfen. Demnach müssen die Unterstützer sich selber mit der Liste auf Unterschriften-Sammlung begeben und ein einer von ihnen (der erste Unterstützer auf der Liste?!) ist dann der Listensprecher. STIMMT DAS ??? Für mich hört sich das widersinnig an. Wir (1. und 2. Bewerber auf der Liste) haben bisher selber die Stützunterschriften gesammelt und unsere Liste könnte dann ja angefochten werden, wenn das so stimmt. WER WEISS WAS WIRKLICH STIMMT ?? Vielen Dank im vorraus !!
Community-Antworten (3)
03.02.2006 um 07:17 Uhr
Da hat wohl jemand nicht aufgepasst! Es ist nicht richtig, was dir da jemand erzählt hat. Grundsätzlich dürfen Wahlbewerber auch Stützunterschriften leisten. Der Listenvertreter ist der erste auf der Kandidatenliste, wenn niemand anderes benannt wurde.
Gegebenenfalls wäre dies ein heilbarer Mangel, das heißt, die unzulässigen Stützunterschriften werden lediglich gestrichen, was aber bei euch nicht der Fall sein darf. Deshalb sollte man immer zwei- drei Stützunterschriften mehr sammeln als im Wahlausschreiben gefordert.
03.02.2006 um 13:46 Uhr
"Wir (1. und 2. Bewerber auf der Liste) haben bisher selber die Stützunterschriften gesammelt " <<< ist so etwas von solide-grund-richtig !
laßt ech nicht kirre machen !
04.02.2006 um 00:58 Uhr
Frank B.,
da hat wohl jemand nicht richtig aufgepasst! Das hier "Der Listenvertreter ist der erste auf der Kandidatenliste, wenn niemand anderes benannt wurde." ist definitiv falsch! Siehe hierzu § 6 (4) der Wahlordnung.
In dem was Wilhelm der II schreibt steckt übrigens ein wahrer Kern. Der Gesetzgeber geht davon aus dass die Unterstützer und nicht die Kandidaten die Listen zusammenstellen und die Unterschriften sammeln. Das ist aber nicht zwingend.
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