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Änderungskündigung -was passiert dabei?

E
eraser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,ler Was passiert bei einer Änderungskündigung ? Wie ist der vorgang ?und ab wann kann es wirksam werden Wir haben bis jetzt so was nicht erlebt. Wie können oder sollen wir vor gehen bzw. uns vorbereiten oder schützen. Wo bekommen wir hilfe?

2.40204

Community-Antworten (4)

O
otto

02.02.2006 um 23:59 Uhr

Hallo eraser, wer ist "wir": BR, einzelner Arbeitnehmer oder wer sonst? Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitgebers verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis unter geänderten - meist schlechteren - Bedingungen fortzusetzen (§ 2 KSchG). Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungangebot nicht an, führt die Änderungskündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Kein/e Arbeitnehmer/in kann sich gegen eine Kündigung/Änderungskündigung schützen, weil dies eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers ist. Der BR ist auch bei Änderungskündigung nach § 102 BetrVG anzuhören. Gruß otto

RI
Ramses II

03.02.2006 um 00:12 Uhr

Eraser,

die vereinarte bzw. gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten.

Im allgemeinen ist zu empfehlen die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt der gerichtlichen Überprüfung anzunehmen und Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen.

E
einfachIch

03.02.2006 um 13:53 Uhr

"Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungangebot nicht an, führt die Änderungskündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses." von @otto ist dabei ganz wichtig !!! auf keinen fall also ablehnen, dann ist alles vorbei.

also erst mal schauen was drinn steht, vorher schon mal einen guten arbeitsrechtsanwalt suchen, und wenn die sache für euch dann unannehmbar scheint, dann alle SOFORT zusammen zu diesem anwalt. kann auch geld sparen.

E
eraser

04.02.2006 um 01:19 Uhr

Danke an euch alle .

BR und auch die ganze belegschaft ist " WIR "

Noch mals Danke

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