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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übergangsmandat bei Betriebsspaltung/Übergang - wie funktioniert das?

S
Sandra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Betrieb wird für Mitte des Jahres eine Spaltung/Übergang nach 613a geplannt. Nun habe ich die Frage, wird sind ein BR von 9. 8 von uns sollten zum neuen Arbeitgeber übergehen. Wie funktioniert den der Übergangsmandat? Sind wir dann für beide Betriebsteile weiterhin Zuständig?

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Community-Antworten (1)

V
viktor

03.02.2006 um 15:44 Uhr

Nach § 21aBetrVG bleibt der BR für beide Betriebsteile im Amt, bis neue Betriebsräte gewählt sind. Ihr müsst halt Neuwahlen ausschreiben.

Zu prüfen wäre, ob nicht weiterhin von einem Betrieb auszugehen ist, wenn sich z.B. durch die Spaltung auf unternehmerischer Ebene, im Betrieb selbst nichts weiter ändert. Also z.B. alle im gleichen Gebäude weiterarbeiten/zusammenarbeiten, die gleichen Betriebsmittel genutzt werden (Telefon, Computeranlage, Kasino) u.s.w.

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