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Darf Ersatzmitglied zu BR 1 Lehrgang?

C
Caesar
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen, Dürfen o.darf der Ersatzmitgl.nicht nachrücker( in der liste Nr. 25 bei 13 ) BR mitgl. zu lehrgang ( BR1 )

3.30901

Community-Antworten (1)

O
Olaf0412

02.02.2006 um 08:10 Uhr

Guten Morgen!

Für Ersatzmitglieder besteht grundsätzlich kein Schulungsanspruch, solange sie nicht in den BR nachgerückt sind. Bei einem nur kurzfristigen Nachrücken besteht in der Regel ebenfalls kein Anspruch auf Schulungen, sondern erst, wenn das Ersatzmitglied dauerhaft für ein ausgeschiedenes Mitglied in den BR nachgerückt ist, oder wenn das Ersatzmitglied sehr häufig für verhinderte Mitglieder einspringt. (siehe Handkommentar zum BetrVG - Fitting 22. Auflage, § 37, Rn 178/179)

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