Stellung und Reinigung von Arbeitskleidung - kann der AN gezwungen werden, sich daran zu beteiligen?
Hallo, der AG im Einzelhandel (Lebensmittelgeschäft) will das die MA alle Kittel tragen. Er selbst stellt aber nur 1 weissen Kittel zur Verfügung, der aber immer sauber aussehen soll. Da aber eine Arbeitswoche 5 Tage hat, so benötigt man mehrere Kittel, oder man müsste den einen jeden Tag waschen. Die will der AG aber nicht stellen. Wer mehr möchte, der soll sich die selber kaufen.
Meine Fragen: Muss der AG mehr Kittel stellen? Musser für die Reinigung aufkommen, da er verlangt, dass die Kittel getragen werden müssen und sauber aussehen?
Ich danke vorab für die Antworten.
Community-Antworten (1)
02.02.2006 um 02:18 Uhr
Hallo hajuezie, die Streitigkeiten über die Bekleidung von Arbeitnehmer/innen und die Frage, wer die Kosten tragen muss, sind endlos. Letztlich geht es immer darum: Handelt es sich um Betriebsmittel - diese Kosten muss immer der Arbeitgeber tragen - oder um Bekleidung, die Arbeitnehmer/innen auch privat nutzen können. Deren Kosten müssen grundsätzlich die Arbeitnehmer/innen selbst tragen. So unterscheidet auch das Finanzamt. Auf Ihren Fall angewandt: Kein/e Arbeitnehmer/in zieht in seiner Freizeit einen weissen Kittel an; also Betriebsmittel. Die muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen bzw. den Arbeitnehmern/innen die entsprechenden Kosten erstatten. Wie viele Kittel man braucht: keine Ahnung. Jedenfalls muss der Arbeitgeber die Kittel zur Verfügung stellen und die Kosten für Wäsche usw. tragen, wenn er sie nicht selbst wäscht - was mir viel sinnvoller erschiene. Wenn Sie tarifgebunden sind, könnte es auch Regelungen in Ihrem Tarifvertrag geben. Gruß otto
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