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Vorschlagslisten Handhabung - Unterschied Personenwahl und Listenwahl?

G
guru
Apr 2018 bearbeitet

Was ist der Unterschied bei einer Personenwahl und Listenwahl. Folgendes: Bei uns wurde nur eine Liste "eingereicht", bzw. hang diese am schwarzen Brett und wurde am letzten Tag abgehangen und beim Wahlvorstand eingereicht (ohne Unterschriften der darauf aufgeführten Kandidaten und ohne Stützunterschriften). Muss bei einer Personenwahl die Unterschrift der Kandidaten vorher oder nachher gesammelt werden? Und müssen die Stützunterschriften innerhalb der 2-Wochen-Frist gesammelt werden oder nach der 2-Wochen-Frist? Bei uns wird gesagt, dass man es nach der 2-Wochen-Frist macht und es vorher nur macht, wenn Listenwahl vorliegt...

Danke für eine Antwort (vielleicht mit Gesetztestext?)

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Community-Antworten (5)

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Pjöööng

14.02.2018 um 13:56 Uhr

Diese Liste ist vom Wahlvorstand als ungültig zurückzuweisen. Das Fehlen der Stützunterschriften ist unheilbar.

G
guru

14.02.2018 um 14:08 Uhr

Und dann ist es egal ob mehrer Listen eingereicht werden oder nur eine? Das gilt sowohl für die listenwahl als auch für die personenwahl? Mich irritiert das etwas, da der Wahlvorstand sagt, er hat die Frage bei der Gewerkschaft gefragt und die haben geantwortet dass dies nur bei listenwahl der Fall wäre...

T
titapropper

14.02.2018 um 14:26 Uhr

Nein. Egal welche Liste, sie muss nach § 14 Abs. 4 BetrVG von Wahlberechtigten, oder aber von 2 Beauftragten der Gewerkschaft unterschrieben sein. So ist das mit den Stützunterschriften. Die Kandidaten selbst müssen ihr Einverständnis zum Vorschlag bekunden. Entweder per Unterschrift auf der Liste selbst, aber es geht auch eine Zustimmungserklärung die an die Liste angehaftet wird.

P
Pjöööng

14.02.2018 um 17:19 Uhr

Das gilt für beide Wahlverfahren. Es muss sogar für beide Wahlverfahren gelten, weil (außer bei Kleinbetrieben) erst durch das Einreichen einer zweiten Liste aus Personenwahl eine Listenwahl wird. Der erste Einreicher kann überhaupt nicht wissen, welches Wahlverfahren tatsächlich stattfinden wird.

Wenn Deine Information richtig wäre, dann würde doch unter Umständen folgendes passieren:

Listenführer A reicht eine Liste ohne Zustimmungserklärungen und Stützunterschriften ein.

WV prüft: Es ist Personenwahl, alles korrekt!

Listenführer B reicht ebenfalls eine Liste ein, mit Zustimmungserklärungen und Stützunterschriften.

WV prüft Liste B: Es ist Listenwahl, alles korrekt!

WV prüft nun nochmals Liste A: Es ist Listenwahl, es fehlen die Zustimmungserklärungen und die Stützunterschriften. Liste A wird als mangelhaft zurückgewiesen.

Da nun nur noch eine gültige Liste vorliegt findet Personenwahl statt! Bei Personenwahl wäre aber Liste A zuzulassen gewesen, was aber wieder zur Listenwahl und damit Zurückweisung von Liste A geführt hätte...

G
guru

14.02.2018 um 18:45 Uhr

Super, vielen Dank. Ich seh das ja genauso... ?

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