Hallo Forum,

wie sieht das aus mit MA die einen Schwerbehindertenschein haben, müssen Sie diesen an den AG melden? Wenn ja, ab wieviel Prozent?
Wie sieht es aus, wenn AG behauptet, das keine vorliegt, MA sagt, das sie seit Jahren vorliegt, sollte man sich die Voröage bescheinigen lassen?

Danke Euch für die Antworten

Gruß
Franz-Josef