Ich bin seit zwei Jahren BR-Vorsitzende in unserem Betrieb, bei der Urlaubsberechnung will der AG mir meinen Sonderurlaub für geleistete Nächte vor meiner BR-Freistellung nun nicht mehr gewähren.Eine Wechselschichtzulage bekomme ich aber weiterhin gezahlt.Wechselschicht besagt aber Früh/Spät-u.Nachtdienst im Wechsel, diese kann ich aufgrund meiner Freistellung ja auch nicht mehr leisten! Trotzdem behauptet der AG ich hätte keinen Ansruch auf den Sonderurlaub obwohl mir ja kein Nachteil durch meine Freistellung entstehen darf, tut es aber jetzt.Wer hat Erfahrung mit diesem Problem und kann mir einen Tip geben, wie ich den AG von meinem Verständniss des BetVG § 37 überzeugen kann!?