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Stellenausschreibung - innerhalb welcher Zeit muss die Stelle besetzt werden?

B
BRMiau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

gibt es einen Zeitlichen Zusammenhange zwischen der Internen Stellenausschreibung und Tatsächlichen Besetztung dieser Stelle? Es kommt bei uns durchaus vor das zwischen Stellenausschreibung und vorlage der Einstellung beim BR bis zu einen Jahr liegt.

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Community-Antworten (10)

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Fayence

31.01.2006 um 20:34 Uhr

Hallo BRMiau, klare Antwort: Nein!

RI
Ramses II

31.01.2006 um 23:46 Uhr

Komisch,

ich würde hier eher die Antwort "In aller Regel ja" geben.

F
Fayence

31.01.2006 um 23:58 Uhr

Hallo Ramses II, ich habe die Überschrift in meine Antwort einbezogen. Und mir ist nicht bekannt, dass, wenn eine Stelle intern ausgeschrieben ist, sie auch innerhalb einer bestimmten Zeit besetzt werden muss.

Was ist denn, wenn sich kein Bewerber findet?

Daher bleibe ich bei meinem "Nein", lasse mich aber in gewohnter Manier auch vom Gegenteil überzeugen.

RI
Ramses II

01.02.2006 um 01:00 Uhr

Fayence,

aber auch in diesem Falle muss ein gewisser zeitlicher Zusammenhang bestehen. Es kann doch nicht sein dass 1960 der AG die Stelle des Buchhalters ausschreibt und sie 2006 besetzt.

F
Fayence

01.02.2006 um 08:43 Uhr

Ramses II, ich merke an, dass Deine Antwort recht "schwammig" ausfällt. Dein Beispiel ist zwar recht markant, aber doch sehr aus der Luft gegriffen.

Ich möchte die Frage daher noch einmal anders aufzäumen. In der Regel ist es so, dass in einer Stellenausschreibung der Zeitpunkt benannt wird, zu welchem diese Stelle besetzt werden soll. Muss diese Stelle nach Ablauf von xxx? Wochen/Monaten neu ausgeschrieben werden, wenn sie im vorgenannten Zeitraum noch nicht besetzt werden konnte? Ist mir bis jetzt nicht bekannt.

Meine Antwort lautet im Hinblick auf die Überschrift "MUSS eine Stelle innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraums besetzt sein" daher immer noch "Nein".

Stelle abschließend fest, dass uns die Information fehlt, warum welche Stellen in BRMiaus Betrieb teilweise erst so spät besetzt werden. An diesem Punkt ist aus meiner Sicht anzusetzen.

B
BRMiau

02.02.2006 um 12:07 Uhr

Hallo Ramses II Hallo Fayence,

Vielen Danke für Eure Beiträge. Ich Stelle fest das es keine leichte Frage war.

An Fayence; Also die Stelle wurde nicht besetzt weil man keine Bewerber gefunden hatte oder der Bewerber ist nach Vertragsabschluß abgesprungen. Ist beides vorgekommen.

Ich versuch mal die Frage durch einen DGB Anwalt klären zu lassen, wenn dieser sich zu einer klaren Aussage bewegen läst werde ich Euch Informieren.

Viele Grüße BRMiau

F
Fayence

02.02.2006 um 22:29 Uhr

Eine sehr gute Idee. Bin gespannt auf dessen Antwort. Gruß Fayence

RI
Ramses II

03.02.2006 um 00:51 Uhr

Die Antwort kann auch nur schwammig ausfallen da es keine Frist gibt, sondern allenfalls eine Verwirkung (es sei denn in der BV wurde ausdrücklich eine Frist vereinbart).

Wenn sich in der Zwischenzeit erhebliche Veränderungen (z.B. angekündigter Personalabbau) in der Belegschaft ergeben haben, dann ist die Ausschreibung sicherlich zu wiederholen. Ebenso dürfte dies nach zwitablauf der Fall sein wenn AN innerhalb bestimmter Fristen daran gehindert sind sich auf Stellen zu bewerben (z.B. "AN welche innerhalb der vergangenen 12 Monate auf eigenen Wunsch versetzt wurde sind von internen Stellenausschreibungen ausgenommen.")

Der DGB Anwalt wird sicherlich auch nur "schwammig" antworten...

B
BRMiau

08.02.2006 um 11:18 Uhr

Hallo,

Ich habe eine Antwort bekommen jedoch wie "Ramses II" vermutet hat nicht gerade eindeutig. Grundsätzlich würden die Arbeitsrichter der Argumentation folgen, dass zwischen Stellenausschreibung und Einstellung ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss. Ab welchem Zeitpunkt neu ausgeschieben werden muss, müsste im Einzellfall geklärt werden. Auf meine Fall bezogen sieht es so aus dass der AG neu Ausschreiben muss.

Viele Grüße BRMiau

F
Fayence

18.02.2006 um 13:05 Uhr

Hallo BRMiau, vielen Dank, dass Du das Ergebnis Deiner Anfrage geliefert hast.

Wäre doch ein prima Thema für eine BV!

Gruß Fayence

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