Erstellt am 31.01.2006 um 19:34 Uhr von Fayence
Hallo BRMiau,
klare Antwort: Nein!
Erstellt am 31.01.2006 um 22:46 Uhr von Ramses II
Komisch,
ich würde hier eher die Antwort "In aller Regel ja" geben.
Erstellt am 31.01.2006 um 22:58 Uhr von Fayence
Hallo Ramses II,
ich habe die Überschrift in meine Antwort einbezogen.
Und mir ist nicht bekannt, dass, wenn eine Stelle intern ausgeschrieben ist, sie auch innerhalb einer bestimmten Zeit besetzt werden muss.
Was ist denn, wenn sich kein Bewerber findet?
Daher bleibe ich bei meinem "Nein", lasse mich aber in gewohnter Manier auch vom Gegenteil überzeugen.
Erstellt am 01.02.2006 um 00:00 Uhr von Ramses II
Fayence,
aber auch in diesem Falle muss ein gewisser zeitlicher Zusammenhang bestehen. Es kann doch nicht sein dass 1960 der AG die Stelle des Buchhalters ausschreibt und sie 2006 besetzt.
Erstellt am 01.02.2006 um 07:43 Uhr von Fayence
Ramses II,
ich merke an, dass Deine Antwort recht "schwammig" ausfällt. Dein Beispiel ist zwar recht markant, aber doch sehr aus der Luft gegriffen.
Ich möchte die Frage daher noch einmal anders aufzäumen.
In der Regel ist es so, dass in einer Stellenausschreibung der Zeitpunkt benannt wird, zu welchem diese Stelle besetzt werden soll.
Muss diese Stelle nach Ablauf von xxx? Wochen/Monaten neu ausgeschrieben werden, wenn sie im vorgenannten Zeitraum noch nicht besetzt werden konnte? Ist mir bis jetzt nicht bekannt.
Meine Antwort lautet im Hinblick auf die Überschrift "MUSS eine Stelle innerhalb des ausgeschriebenen Zeitraums besetzt sein" daher immer noch "Nein".
Stelle abschließend fest, dass uns die Information fehlt, warum welche Stellen in BRMiaus Betrieb teilweise erst so spät besetzt werden. An diesem Punkt ist aus meiner Sicht anzusetzen.
Erstellt am 02.02.2006 um 11:07 Uhr von BRMiau
Hallo Ramses II
Hallo Fayence,
Vielen Danke für Eure Beiträge.
Ich Stelle fest das es keine leichte Frage war.
An Fayence; Also die Stelle wurde nicht besetzt weil man keine Bewerber gefunden hatte oder der Bewerber ist nach Vertragsabschluß abgesprungen.
Ist beides vorgekommen.
Ich versuch mal die Frage durch einen DGB Anwalt klären zu lassen, wenn dieser sich zu einer klaren Aussage bewegen läst werde ich Euch Informieren.
Viele Grüße BRMiau
Erstellt am 02.02.2006 um 21:29 Uhr von Fayence
Eine sehr gute Idee. Bin gespannt auf dessen Antwort.
Gruß
Fayence
Erstellt am 02.02.2006 um 23:51 Uhr von Ramses II
Die Antwort kann auch nur schwammig ausfallen da es keine Frist gibt, sondern allenfalls eine Verwirkung (es sei denn in der BV wurde ausdrücklich eine Frist vereinbart).
Wenn sich in der Zwischenzeit erhebliche Veränderungen (z.B. angekündigter Personalabbau) in der Belegschaft ergeben haben, dann ist die Ausschreibung sicherlich zu wiederholen. Ebenso dürfte dies nach zwitablauf der Fall sein wenn AN innerhalb bestimmter Fristen daran gehindert sind sich auf Stellen zu bewerben (z.B. "AN welche innerhalb der vergangenen 12 Monate auf eigenen Wunsch versetzt wurde sind von internen Stellenausschreibungen ausgenommen.")
Der DGB Anwalt wird sicherlich auch nur "schwammig" antworten...
Erstellt am 08.02.2006 um 10:18 Uhr von BRMiau
Hallo,
Ich habe eine Antwort bekommen jedoch wie "Ramses II" vermutet hat nicht gerade eindeutig.
Grundsätzlich würden die Arbeitsrichter der Argumentation folgen, dass zwischen Stellenausschreibung und Einstellung ein zeitlicher Zusammenhang bestehen muss.
Ab welchem Zeitpunkt neu ausgeschieben werden muss, müsste im Einzellfall geklärt werden.
Auf meine Fall bezogen sieht es so aus dass der AG neu Ausschreiben muss.
Viele Grüße BRMiau
Erstellt am 18.02.2006 um 12:05 Uhr von Fayence
Hallo BRMiau,
vielen Dank, dass Du das Ergebnis Deiner Anfrage geliefert hast.
Wäre doch ein prima Thema für eine BV!
Gruß Fayence