Erstellt am 28.11.2010 um 10:54 Uhr von alterBrummbär
Erstellt am 28.11.2010 um 11:16 Uhr von nicoline
Womme,
und da ist dieser Satz am wichtigsten:
*kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.*
Daran müsste der BR sich ja erinnern können, ob er dem Ausschuss die selbständige Erledigung "dieser Aufgabe" übertragen hat.
Erstellt am 28.11.2010 um 11:26 Uhr von pfeilenbogen
Allerdingt dürfen auch nicht alle Mitbestimmungsangelegenheiten an Ausschüsse zur selbstständigen Erledigung übetragen werden und so dem BR (Gremium) alle MB entziehen.
Weiter steht im § 28 auch:
Dadurch wird der BR aber nicht von eigener Entscheidung und Beratung ausgeschlossen. Er kann die übertragenen Angelegenheiten jederzeit an sich ziehen oder den Übertragungsbeschluss widerrufen bzw. abändern (vgl. auch § 27 Rn. 41).
Erstellt am 28.11.2010 um 12:32 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Du hättest auch noch über Moskau, Rom nach Paris und dann weiter nach Toronto fliegen können um diese Frage zu beantworten.