Btr-Ausschuss Personalangelegenheiten
Bei uns im Btr.Gremium gigt es zum Thema Personalausschuss zweierlei Meinungen ? Darf der Personalausschuss zur einer Personal-angelegenheit selbstständig seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Und ist dies dann Rechtens?
Community-Antworten (4)
28.11.2010 um 11:54 Uhr
Womme, siehe § 28 BetrVG
28.11.2010 um 12:16 Uhr
Womme, und da ist dieser Satz am wichtigsten:
kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.
Daran müsste der BR sich ja erinnern können, ob er dem Ausschuss die selbständige Erledigung "dieser Aufgabe" übertragen hat.
28.11.2010 um 12:26 Uhr
Allerdingt dürfen auch nicht alle Mitbestimmungsangelegenheiten an Ausschüsse zur selbstständigen Erledigung übetragen werden und so dem BR (Gremium) alle MB entziehen.
Weiter steht im § 28 auch: Dadurch wird der BR aber nicht von eigener Entscheidung und Beratung ausgeschlossen. Er kann die übertragenen Angelegenheiten jederzeit an sich ziehen oder den Übertragungsbeschluss widerrufen bzw. abändern (vgl. auch § 27 Rn. 41).
28.11.2010 um 13:32 Uhr
@pfeilenbogen Du hättest auch noch über Moskau, Rom nach Paris und dann weiter nach Toronto fliegen können um diese Frage zu beantworten.
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