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Btr-Ausschuss Personalangelegenheiten

W
Womme
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns im Btr.Gremium gigt es zum Thema Personalausschuss zweierlei Meinungen ? Darf der Personalausschuss zur einer Personal-angelegenheit selbstständig seine Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Und ist dies dann Rechtens?

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Community-Antworten (4)

A
alterBrummbär

28.11.2010 um 11:54 Uhr

Womme, siehe § 28 BetrVG

N
nicoline

28.11.2010 um 12:16 Uhr

Womme, und da ist dieser Satz am wichtigsten:

kann der Betriebsrat den Ausschüssen Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen.

Daran müsste der BR sich ja erinnern können, ob er dem Ausschuss die selbständige Erledigung "dieser Aufgabe" übertragen hat.

P
pfeilenbogen

28.11.2010 um 12:26 Uhr

Allerdingt dürfen auch nicht alle Mitbestimmungsangelegenheiten an Ausschüsse zur selbstständigen Erledigung übetragen werden und so dem BR (Gremium) alle MB entziehen.

Weiter steht im § 28 auch: Dadurch wird der BR aber nicht von eigener Entscheidung und Beratung ausgeschlossen. Er kann die übertragenen Angelegenheiten jederzeit an sich ziehen oder den Übertragungsbeschluss widerrufen bzw. abändern (vgl. auch § 27 Rn. 41).

K
Kölner

28.11.2010 um 13:32 Uhr

@pfeilenbogen Du hättest auch noch über Moskau, Rom nach Paris und dann weiter nach Toronto fliegen können um diese Frage zu beantworten.

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