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Wahlvorschläge alphabetisch. Was passiert wenn zweite Liste eingereicht wird?

T
Ted
Nov 2016 bearbeitet

Habe eine kniflige Frage: der Wahlvorstand sammelt Kandidaten für das vereinfachte Wahlverfahren und sortiert diese nach Alphabet. Dann reicht jemand eine Liste ein mit den nötigen Stützunterschriften. Was passiert mit der ersten nach Alphabet sortierten Liste?

3.909013

Community-Antworten (13)

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Olaf0412

31.01.2006 um 11:26 Uhr

Reicht dieser 'Jemand' eine Liste mit den selben Kandidaten ein, die auch auf der alphabetischen Liste stehen ein, oder worauf zielt Deine Frage ab?

Wie die Namen auf der Liste sortiert sind, spielt im vereinfachten Wahlverfahren keine Rolle, da hier grundsätzlich eine Personenwahl durchgeführt wird.

T
Ted

31.01.2006 um 11:57 Uhr

Hallo,

nein er reicht eine Liste mit vollkommen anderen Kandidaten ein. So das jetzt zwei Listen vorhanden sind. Die eine die für die Personenwahl geplant war und die Neue. Was passiert mit der Personenwahlliste? Wird diese weiterhin Alphabetisch geführt was zur Folge hätte, dass der ehemalige Vorsitzende nicht gewählt wird, weil er aus Nr. 25 Steht ( Nachnahme fängt mit Z an ) oder schnell eine neue Liste erstellen mit Vorsitzender auf 1 Stellvertreter auf zwei etc. Was ist wenn keine Zeit mehr dafür ist?

K
Kölner

31.01.2006 um 12:00 Uhr

Doppelte Wahlvorschläge eines Kandidaten nach Ablauf der Abgabefrist führt dazu, dqass er auf beiden Listen gestrichen wird! Fettich

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Olaf0412

31.01.2006 um 12:02 Uhr

Im vereinfachten Wahlverfahren kommt grundsätzlich eine Mehrheits- bzw. Personenwahl in Frage, egal wieviel Vorschlagslisten es gibt. Also keine Sorge, Herr Z. ;-)

K
Kölner

31.01.2006 um 12:09 Uhr

Meine vorhergehende Antwort war natürlich nicht im Sinne des Fragestellers... Sorry!

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Olaf0412

31.01.2006 um 12:20 Uhr

he Kölner, das ist jetzt fies! da stand doch grad noch was anderes ;-)

K
Kölner

31.01.2006 um 12:33 Uhr

Ja, das stimmt...aber ich habe mich selber verwirrt, falsch gelesen, nicht richtig nachgedacht. Hintergrund war, dass ich gleubte, dass beim einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eine Listenwahl möglich sei. Meine Quelle diesbezüglich: Fitting § 36 WO Rn. 15 - dort wird wieder auf Listenvertreter gezielt. Sorry...für die kurzfristige Zensur!

E
einfachIch

31.01.2006 um 16:17 Uhr

lieber kurzfristig "zensiert" als mist stehen gelassen.

da lobe ich selbst ein "saupreiß´n" fg

P
packer

01.02.2006 um 14:55 Uhr

moin,

@ olaf: wo steht denn, daß nur eine Personenwahl beim einstufigen zugelassen ist? das finde ich nicht... auch ist die angegebene stelle im fitting von kölner in bezug auf §6 Abs. 4 WO sehr wiedersprüchlich weil sie sich nur auf eine liste bezieht, aber nicht aussagt, ob es mehrere geben kann... hilfe!

gruß, packer

K
Kölner

01.02.2006 um 15:04 Uhr

Hatte gestern bereits die Wahlunterlagen des BUND-Verlags zur Hand genommen und da steht dann noch mal ausdrücklich, dass mehrerer Listen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eingereicht werden können, aber ein Mehrheitswahlverfahren stattfindet. Im Fitting steht das übrigens ein paar Rn. vorher eindeutig!

P
packer

01.02.2006 um 15:10 Uhr

danke kölner, so hab ich das auch gelesen...

was ist das für ein druckereierzeugniss vom BUND verlag? gib mal bitte die ISBN nummer :)

danke und gruß, packer

K
Kölner

01.02.2006 um 15:20 Uhr

Das sind zwei. Aber wie gesagt: Vereinfachtes Wahlverfahren! ISBN: 3-7663-3616-9 und ISBN: 3-7663-3621-5

P
packer

06.02.2006 um 13:57 Uhr

danke kölner, genau was ich suchte :)

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