Wahlvorschläge alphabetisch. Was passiert wenn zweite Liste eingereicht wird?
Habe eine kniflige Frage: der Wahlvorstand sammelt Kandidaten für das vereinfachte Wahlverfahren und sortiert diese nach Alphabet. Dann reicht jemand eine Liste ein mit den nötigen Stützunterschriften. Was passiert mit der ersten nach Alphabet sortierten Liste?
Community-Antworten (13)
31.01.2006 um 11:26 Uhr
Reicht dieser 'Jemand' eine Liste mit den selben Kandidaten ein, die auch auf der alphabetischen Liste stehen ein, oder worauf zielt Deine Frage ab?
Wie die Namen auf der Liste sortiert sind, spielt im vereinfachten Wahlverfahren keine Rolle, da hier grundsätzlich eine Personenwahl durchgeführt wird.
31.01.2006 um 11:57 Uhr
Hallo,
nein er reicht eine Liste mit vollkommen anderen Kandidaten ein. So das jetzt zwei Listen vorhanden sind. Die eine die für die Personenwahl geplant war und die Neue. Was passiert mit der Personenwahlliste? Wird diese weiterhin Alphabetisch geführt was zur Folge hätte, dass der ehemalige Vorsitzende nicht gewählt wird, weil er aus Nr. 25 Steht ( Nachnahme fängt mit Z an ) oder schnell eine neue Liste erstellen mit Vorsitzender auf 1 Stellvertreter auf zwei etc. Was ist wenn keine Zeit mehr dafür ist?
31.01.2006 um 12:00 Uhr
Doppelte Wahlvorschläge eines Kandidaten nach Ablauf der Abgabefrist führt dazu, dqass er auf beiden Listen gestrichen wird! Fettich
31.01.2006 um 12:02 Uhr
Im vereinfachten Wahlverfahren kommt grundsätzlich eine Mehrheits- bzw. Personenwahl in Frage, egal wieviel Vorschlagslisten es gibt. Also keine Sorge, Herr Z. ;-)
31.01.2006 um 12:09 Uhr
Meine vorhergehende Antwort war natürlich nicht im Sinne des Fragestellers... Sorry!
31.01.2006 um 12:20 Uhr
he Kölner, das ist jetzt fies! da stand doch grad noch was anderes ;-)
31.01.2006 um 12:33 Uhr
Ja, das stimmt...aber ich habe mich selber verwirrt, falsch gelesen, nicht richtig nachgedacht. Hintergrund war, dass ich gleubte, dass beim einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eine Listenwahl möglich sei. Meine Quelle diesbezüglich: Fitting § 36 WO Rn. 15 - dort wird wieder auf Listenvertreter gezielt. Sorry...für die kurzfristige Zensur!
31.01.2006 um 16:17 Uhr
lieber kurzfristig "zensiert" als mist stehen gelassen.
da lobe ich selbst ein "saupreiß´n" fg
01.02.2006 um 14:55 Uhr
moin,
@ olaf: wo steht denn, daß nur eine Personenwahl beim einstufigen zugelassen ist? das finde ich nicht... auch ist die angegebene stelle im fitting von kölner in bezug auf §6 Abs. 4 WO sehr wiedersprüchlich weil sie sich nur auf eine liste bezieht, aber nicht aussagt, ob es mehrere geben kann... hilfe!
gruß, packer
01.02.2006 um 15:04 Uhr
Hatte gestern bereits die Wahlunterlagen des BUND-Verlags zur Hand genommen und da steht dann noch mal ausdrücklich, dass mehrerer Listen im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren eingereicht werden können, aber ein Mehrheitswahlverfahren stattfindet. Im Fitting steht das übrigens ein paar Rn. vorher eindeutig!
01.02.2006 um 15:10 Uhr
danke kölner, so hab ich das auch gelesen...
was ist das für ein druckereierzeugniss vom BUND verlag? gib mal bitte die ISBN nummer :)
danke und gruß, packer
01.02.2006 um 15:20 Uhr
Das sind zwei. Aber wie gesagt: Vereinfachtes Wahlverfahren! ISBN: 3-7663-3616-9 und ISBN: 3-7663-3621-5
06.02.2006 um 13:57 Uhr
danke kölner, genau was ich suchte :)
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