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BR-Wahl - darf der BR eine Listenwahl verhindern?

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Jürgen
Nov 2016 bearbeitet

hallo kann mir mal einer sagen ,ob der br.vorsitzender leute auf einer wahlliste zu sich bestellen darf ,sie dort unter druck setzen und den listenführer als aufwiegler und unruhestifter bezeichnen darf? 2. frage : darf der br.vorsitzender meinen vorgesetzten zu sich rufen und androhen ,wenn er seine leute nicht im griff hat, wird im eine zusage für die aufstufung eines kollegen versagt,bzw jede unterstützung? 3.darf der wahlvorstand bekannt geben ob es 1 oder 2 bzw 3 listen gibt (vor einreichungsende)? 4. darf ein freigestellter br. als gast bei einem lehrgang für den bestehenden br. werben und dort auf vorbestehende verlegungen anspielen (die mit dem erfahrenen und langjährigen br besser und für alle leute sicherer währe) ? 5. ist es normal das ein gewekschaftsmit. nicht auf eine gewerkschaftsliste darf, weil er nicht vertrauensmann bzw. ortsgruppenaktief ist?

wenn ja ,dann trete ich morgen aus der igbce aus!!!

4.24004

Community-Antworten (4)

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Nachthase

31.01.2006 um 01:13 Uhr

Hallo Jürgen, ganz schön viel Tobak in Deinem Statement. Zu 1. natürlich nicht, der jetztige BR Vorsitzende ist doch nicht der WV, und selbst der darf das nicht. Zu 2. Nein, das ist Sache des AG Zu 3. wie kann er das, wenn die Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Das weiß der WV doch selbst nicht. Zu 4. die Frage verstehe ich nicht! Zu 5. Die Gewerkschaftsliste legt die Gewerkschaft fest und zwar nach eigenen Überlegungen, ob Funktionär oder nicht, ist der Gewerschaft überlassen.

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Jürgen

31.01.2006 um 15:10 Uhr

hallo,erst mal danke für deine antwort mit frage nr.4 meinte ich ,das der br. bei lohngruppenaufstufungen ein mitspracherecht hat und man zu verstehen gibt, das diese bei einer listenwahl aus reien seiner abteilung in frage gestellt werden könnte das heist nichts anderes als, wenn wir unsere liste abgeben, würde ein kollege einen nachteil erleiden! aber das alles ist leider nur die spitze vom eisberg auch unser oberster boss und der ps lassen erkennen was sie wollen ich bin gewerkschaftlich sehr aktiv und muß nun leider erkennen,daß der br. in unserem betrieb sich gewekschaftler nennen darf, dann aber möchte ich bitte keiner mehr sein !!

E
einfachIch

31.01.2006 um 16:50 Uhr

von mir aus nenn mich fieß jürgen (20:27) oder jens 14:10, aber etwas schmunzeln muss ich schon....

auch gewerkschaftler sind menschen und das in manchem menschen das böse überwiegt .... versuche es doch mal etwas emotionsreduzierter ! ganz von der tatsache abgesehen das der "aufwiegler und unruhestifter" ihn zivilrechtlich verklagen kann ist er als BR ganz sicher (wenn wie geschildert) untragbar. sein "wenn er seine leute nicht im griff hat, wird im eine zusage für die aufstufung eines kollegen versagt,bzw jede unterstützung?" ist nötigung und durch den AG zu ahnden, wenn sie tatsächlich so, und im arbeitsleben stattgefunden hat. und da kann er sorag gekündigt werden !

jammer nicht, bewerbe dich doch selber, mach geile werbung für dich, dein wissen macht dich doch für "normale" kollegen interessant und werde BR ....

J
Jürgen

31.01.2006 um 21:47 Uhr

danke für deinen beitrag du hast recht das muß ich wohl auch tun,denn wenn wir es nicht schaffen ,dann ist unsere gewerkschaft zum sterben verurteilt und dafür habe ich nicht injahrelanger kleinarbeit für neue bzw alte mitglieder geworben mfg jürgen

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