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Inwiefern und in welchem Umfang muss mich der AG für eine BR-Tätigkeit freistellen?

EH
Evil Horse
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich möchte in meiner Firma einen Betriebsrat gründen, obwohl dass für unsere GL ein rotes Tuch ist. Ich bin als Teamleiterin in einem CallCenter tätig, habe einen 40 Std. Arbeitsvertrag und eine Zielvereinbarung, welche Arbeiten ich wie schnell zu verrichten habe. ( 6 Trainings pro Teammitglied im Monat ect.) Da jetzt mein Team auch noch aufgrund von Einsparungsmaßnahmen verdoppelt wurde, schiebe ich Überstunden ohne Ende. Jetzt meine Frage: Inwiefern und in welchem Umfang muss mich der AG für eine BR Tätigkeit freistellen? Und könnte er mir "einen Strick daraus drehen", dass ich meine sowieso schon kaum erfüllbaren Zielvorgaben aufgrund des BRs nicht schaffe? Meine GL wird mir nämlich alle erdenklichen Steine in den Weg legen wollen. ( Wir haben ca. 150 Mitarbeiter)

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Community-Antworten (1)

O
otto

29.01.2006 um 22:51 Uhr

Hallo Evil Horse, zunächst: Ihre Idee, Ihr Anliegen einen BR zu gründen, kann ich nur unterstützen. Nur so können sich die Beschäftigten gegen völlig überzogene Leistunsanforderungen wehren. Wenn es denn einen BR bei Ihnen gibt und Sie Mitglied des Gremiums sind, ist die Sache sehr einfach: § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG: Sie können sich selbst - ohne Gehaltseinbußen - freistellen für die notwendige BR-Arbeit. Was notwendig ist, bestimmen Sie! Also: Gründen Sie einen BR! Wenn Sie Hilfe brauchen: 08157/4000 Herr Britting. Gruß otto

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