Besitzt ein Arbeitnehmer/in in Elternzeit das aktive und/oder passive Wahlrecht,falls für diesen Mitarbeiter/in ein Nachfolger mit befristetem Arbeitsverhältnis eingestellt wurde.
Falls die Frage mit ja beantwortet würde sind damit aus einem Arbeitverhältnis 2 Stimmen entstanden.
Wer weiss näheres,ggf § in der Wahlordnung,Fitting,etc. bitte angeben.Zählen diese Mitarbeiter bei der Ermittlung der Stimmberechtigten einfach oder doppelt?