Guten Tag liebe W.A.F. Gemeinde,
nachfolgende Problemstellung ist in der aktuellen Phase der Betriebsratswahl aufgetreten.
Sachlage : Eine Mitarbeiterin hat sich frist- und formgerecht als Bewerberin für die Betriebsratswahl in eine Liste eingetragen. Ihre Bewerbung wurde vom Wahlvorstand bestätigt. Gemäß § 10 der Wahlordnung des BetrVG wurde die Vorschlagsliste (mit dem Namen dieser Mitarbeiterin) nun bereits 4 Wochen vor dem Wahltermin in gleicher Weise wie das Wahlausschreiben zum Aushang gebracht.
Da weitere Listen durch Form- und Fristfehler nicht zugelassen werden könnten ist nur eine eingereichte Liste zugelassen.
Nach Bekanntmachung durch den Aushang ging auf dem Postweg die Rücknahme der Bewerbung beim Wahlvorstand ein.

Frage 1 :
Muss der Wahlvorstand nun abgeänderte (ohne der Mitarbeiterin) Vorschlagslisten zum Aushang bringen ?
Frage 2 :
Wie verhält es sich, in diesem Fall, mit der ltf. Ordnungsnummer auf der Liste, bleibt diese frei oder rücken die nachfolgenden Bewerber nach ?
Frage 3 :
Wenn die Vorschlagsliste nicht mehr abgeändert werden darf, wie ist dann auf dem Stimmzettel zu verfahren ? Muss die Bewerberin dort trotzden aufgeführet werden und kann dann erst auf der konstituierenden Sitzung ihren Rücktritt wirksam machen ?
Vorab vielen Dank für die hoffentlich zahlreiche Hilfe.