Erstellt am 26.01.2006 um 18:39 Uhr von packer
moin monika,
hab ein ähnliches problem gehabt und es unter
Betriebsratsarbeitszeiten im Zeiterfassungsystem erfassen?
gepostet.
vieleicht hilft dir das ja weiter.
gruß,
packer
Erstellt am 27.01.2006 um 06:48 Uhr von Frank B.
Was spricht dagegen?
Wir führen in unserem Betriebsrat ebenfalls Stundennachweise von uns aus, allerdings werden dort nur Stunden ausserhalb der täglichen Arbeitszeit erfasst.
Ihr solltet aber unbedingt darauf achten, dass euer AG nicht auf die Idee kommt die Stunden irgendwo gegenzurechnen oder gar öffentlich die Kosten des BR anzuprangern, dann liegt ein klarer Fall von §23 Abs.3 BetrVG vor!!!
Das würde ich dem AG dann auch deutlich machen!
Erstellt am 27.01.2006 um 09:10 Uhr von Monika
Danke für Eure Antworten. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich das wirklich "öffentlich" dokumentieren will. Dieses Programm dient dazu, unsere Projekte zu verrechnen. Besitzer ist in diesem Fall mein Chef-Chef, der Bereichsleiter. Ich vergaß zu erwähnen, dass ich eine sog. AT-Angestellte bin. In meinem Arbeitsvertrag steht unter Arbeitszeit nur allgemein, dass ich eben meinen Job zu erledigen habe, wie lange es auch dauert. Ich muss nicht stempeln, meine Anwesenheitszeit ist nicht dokumentiert. Alles in mir sträubt sich dagegen. Und wenn ich die Antworten in Packers Posting richtig verstanden habe, darf mich auch niemand zur Dokumentation zwingen, richtig?
Erstellt am 27.01.2006 um 10:26 Uhr von NoLi
Hallo Monika,
ich habe selbst erst mal eine ganze Weile über Dein Problem nachdenken müssen.
Hier nun meine persönliche Meinung dazu:
Du arbeitest quasi in "Vertrauensarbeitszeit" und wie Du gesagt hast, Mass für Deine Leistung ist die Erledigung deines Jobs. Im Rahmen dessen ist es Deinem Chef selbstverständlich unbenommen, vor allem dann wenn in Eurem Unternehmen die Bereiche als Profit Center geführt werden und die Leistungen des Bereichs anderen Bereichen in Rechnung gestellt werden sollen (was ich jetzt einfach mal interpretiere), von Dir einen Stundennachweis für deine Projekte zu verlangen. Aber - ist der BR ein Projekt? Eindeutig nein! Müssen Deine BR-Stunden mit irgendjemanden verrechnet werden? Eindeutig nein. Hat es Deinen Chef zu interessieren wieviel Zeit Du für BR-Arbeit aufwendest? Erst recht nein, zumal entsprechend deinem Vertrag deine Arbeit ja sowieso nicht davon beeinflusst wird. Deine einzige Pflicht ist es, auch unter deinen Vertragsbedingungen, Dich bei deinem Chef abzumelden wenn Du deine Funktion als BR wahrnimmst. (siehe hierzu FITTING §37Rdnr.50+53) Ebenso besteht die Pflicht zur Zurückmeldung. (s.o. Rdnr.52+53). Eine Pflicht zur Zeiterfassung besteht nicht!
Ich selbst habe 12 Jahre lang BR-Arbeit mit Projektarbeit in Vertrauensarbeitszeit unter einen Hut bekommen müssen. Ich hab oft dabei ein schlechtes Gewissen gehabt (in beide Richtungen), aber ich wäre nie bereit gewesen die für den BR aufgewendete Zeit zu dokumentieren. (Es hat auch nie jemand verlangt)
Gruss aus Nürnberg
NoLi