Erstellt am 26.01.2006 um 19:07 Uhr von Paul
Solange noch 3 von 3 notwendigen BR's da sind - keine Neuwahlen.
Erst wenn noch einer geht, kämen Neuwahlen in Betracht (siehe § 13 BetrVG)
Erstellt am 27.01.2006 um 12:01 Uhr von einfachIch
hallo suzuki,
du bist dir sicher das kein nachrücker da ist. hattet ihr nur exakt so viele bewerber wie mitglieder für den br notwendig waren? ungewöhnlich ? du weißt schon wer alles nachrücker sein kann ?