Hallo, der BR hat auf seiner Sitzung den Wahlvorstand bestellt.(§16 BetrVG)

Der AG legt nun "fristgemäß Einspruch" ein, mit der Begründung, dass die MA nicht gefragt wurden. ES müssen doch auch die finanziellen Interessen des Unternehmens berücksichtigt werden.
Weiter heisst es: "Sie als BR können nicht über die MA bestimmen."

Hintergrund ist, das der BR gegen den Vorschlag der GF gehandelt hat, die GF möchte einen MA der in der Verwaltung arbeitet im Wahlvorstand haben.
Dieser MA ist die rechte Hand der GF, und hat nicht gerade viele "Freunde" in der Firma.
Wie sollen wir uns jetzt verhalten?