BV zu Dienstreise - erzwingbar nach §87 BetrVG?
Hallo,
fällt eine BV, die zum Thema "Dienstreisen" geschlossen werden soll unter die Liste der erzwingbaren BVs nach §87 BetrVG? Hätte sie somit eine Nachwirkung oder zählt diese BV zu den freiwilligen BVs? Es werden weder Beginn, Ende, Lage oder Dauer irgendeiner Form von Arbeitszeit dort abgehandelt werden.
Vielen Dank im Voraus Claudia
Community-Antworten (1)
27.01.2006 um 08:10 Uhr
Mir ist neu, das eine BV eine Nachwirkung erhält, wenn nichts vereinbart wurde.
zum Thema Dienstreisen gibt es eigentlich recht eindeutige Rechtssprechung, d.h. der BR hat nicht mal bei der Spesenvestsetzung mitzureden.
"Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Dienstreiseordnung erläßt, in der die Erstattung von Dienstreisekosten und das Verfahren bei der Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise geregelt werden." Gericht:BAG Datum:08.12.1981 Aktenzeichen:1 ABR 91/79
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