Weiterbeschäftigung als Hilfsarbeiter nach der Berufsausbildung. Kann der Betriebsrat helfen?
Hallo, bei uns wurden Werkzeugmechaniker ausgebildet. Nach nunmehr 3,5jähriger Ausbildung erfahren die Azubi, dass nach bestandener Prüfung auftragsbedingt eine Übernahme nicht als Werkzeugmacher - sondern ein Einsatz in der Fertigung (Hilfs- u. Anlerntätigkeiten, vorerst 1 Jahr befristet) angeboten wird. Eine schriftliche/mündliche Zusage über eine Weiterbeschäftigung gibt es nicht. Kann hier der BR darauf hinwirken, dass die ausgelernten Facharbeiter im erlernten Beruf eingesetzt werden? Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen, Steffen
Community-Antworten (1)
27.01.2006 um 07:11 Uhr
Moin Schubi, gilt bei Euch ein TV? Bei uns gilt der TV Metall-Elektro NRW und da steht nur das die Azubis nach der Ausbildung 12 Mon. übernommen werden müßen. Das heist aber nicht, daß sie auch in Ihrem Beruf eingesetzt werden müßen.
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