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Weiterbildung von Teilzeitbeschäftigten - wie wird die Zeit und der Lohn berechnet?

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AS
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben in unserem Betrieb Teilzeitbeschäftigte die zur Schulung bzw. Weiterbildung geschickt werden. Die tägliche Arbeitszeit beträgt 4,5 Std. bei der Schulungsmassnahme sind die MA aber 8 Std anwesend, der AG bezahlt aber nur 4,5 Std. ist das korrekt ? Wo finde ich was zu diesem Thema? Vielen Dank für eine Antwort? Gruss Stephan

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Community-Antworten (1)

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Akira

26.01.2006 um 22:00 Uhr

An dieses Thema geht wohl keiner so richtig ran. Kann sein das Du übersehen worden bist. Nun in meiner Zeit als Teilzeit-Ma habe ich die Stunden voll angerechnet bekommen. dies waren noch nicht mal Schulungen, zu denen mich der GL schickte, es waren welche die ich mir selber rausgepickt habe weil ich diese brauchte. aber DU schreibst doch selber -die zu schulung/ Weiterbildung geschickt werden, dies liest sich für mich so der AG verlangt diese.oder? Wenn nicht bezahlt dann eben mit Freizeitausgleich.

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