Unser AG zieht uns nun für 5 stündige Arbeitszeit 30 Minuten Pause ab. Ist das rechtens?
Hallo, in unserer nächsten BR-Sitzung ist wieder mal das Thema Arbeits-und Pausenzeiten aktuell. Dazu 2 Fragen:
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Wir arbeiten in einem Wohnheim für Suchtkranke. Pausenzeiten werden uns zwar von der Arbeitszeit abgezogen,aber sie können nicht wirklich genommen werden, da wir in unserer Dienstzeit immer präsent sein müssen.
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Für die Nachtbereitschaft von 0.00-6.00Uhr werden uns 1,5h aktive Arbeitszeit angerechnet. Die anschließende Arbeitszeit beträgt 5h. Unser AG zieht uns nun für die 5stündige Arbeitszeit 30 Minuten Pause ab, da er die 1,5h dazu zählt. Ist das rechtens?
Community-Antworten (1)
25.01.2006 um 21:34 Uhr
Na, da ist aber einiges im argen, nicht wahr? Habt ihr einen Tarif?
Zu 1.) Im BAT gibt es in § 15 eine sog. Bereitschaftspause zu definieren: Man pausiert am Arbeitsplatz und wird durchgängig bezahlt. Da muss der BR auf jeden Fall dran - vor allem dann, wenn ihr keinen Tarif habt! zu 2.) Was für eine Art von Nachtbereitschaft? Mit Anwesenheit vor Ort? - Dann wäre das durchgängig anzurechnen und zu bezahlen. Und sonst: Ab sechs Stunden fangen die Pausen laut ArbZG erst an...
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